Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
0 26.08.2022
ESSEN/BORBECK. Regelmäßig wird die Liste der zu fällenden Gefahrenbäume fortgeschrieben. In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (26.08.) 23 Risikobäume der Priorität 2 gefällt werden. Im Großraum Borbeck sind es dieses Mal zwölf abgestorbene Bäume. Allein vier sind es an der Ecke Klaumerbruch, Vondernstraße, Söllockweg.
Hier die Bäume im einzelnen:
Weide Bottroper Straße / Haus-Horl-Straße abgestorben
Robinie Donnertraße / Weidenstraße Pilzbefall
Eberesche Levinstraße / Weidkamp / Rauchstraße abgestorben
Berg-Ahorn Klaumerbruch / Vondernstraße / Söllockweg abgestorben
Birke Klaumerbruch / Vondernstraße / Söllockweg abgestorben
Holunder Klaumerbruch / Vondernstraße / Söllockweg abgestorben
Birke Klaumerbruch / Vondernstraße / Söllockweg abgestorben
Feld-Ahorn Kraienbruch / Donnerstraße / Reuenberg abgestorben
Linde Kraienbruch / Donnerstraße / Reuenberg abgestorben
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.
Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar: https://ris.essen.de/
Kommentare
Einen Kommentar schreiben