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0 05.05.2021
NRW. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat per Erlass unter anderem die Impfung weiterer Personen nach §§ 3 und 4 der Corona-Impfverordnung geregelt. So können ab Donnerstag (06.05.) folgende Personengruppen telefonisch unter 0800 116 117 01 oder online auf www.116117.de über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einen Impftermin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren:
Impfung der Personen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz
Zudem sollen bis 31. Mai Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber*innen, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler*innen untergebracht oder tätig sind, Impfangebote erhalten. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes sowie die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren stehen gesonderte Impfstoffmengen zur Verfügung. Für die Beschäftigten dieser Einrichtungen kommt der Impfstoff von BioNTech zu Anwendung, für die Bewohner*innen der von Johnson & Johnson, der nur einmalig geimpft werden muss.
Impfungen in sozial benachteiligten Stadtteilen
Das MAGS hat auch Impfungen in sozial benachteiligten Stadtteilen mit starkem Infektionsgeschehen in Aussicht gestellt. Ein gesonderter Erlass dazu soll folgen.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung und dem Impfzentrum Essen finden Interessierte auf essen.de/coronavirus_impfen
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