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0 03.08.2022
BORBECK-MITTE. Zum Thema Weidkamp 14 meldet sich die Verwaltung zu Wort. Pressesprecherin Silke Lenz gibt folgende Rückmeldung zu den borbeck.de-Beiträgen aus dem Juli. Sie schreibt: Ich würde Ihnen gerne eine Rückmeldung auf den Artikel zur Immobilie am Weidkamp 14 geben. Die Eigentumsverhältnisse sind zum einen nicht ganz so wie von Ihnen beschrieben. Diese erschweren das Verfahren aber maßgeblich. Zum anderen würde ich gerne erklären, wie es zu der in Ihrem Artikel auch nicht ganz korrekten Summe zum Ankauf der Immobilie gekommen ist.
Die Verwaltung konnte für das Gebäude keinen Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB ermitteln. Bedingt durch die rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften und sonstigen ungewöhnlichen Verhältnisse (erteiltes lebenslanges Wohnrecht) besteht kein Markt für die zu bewertenden Rechte. Der Wert wurde im Sinne des § 1 (2) ImmoWertV unter Berücksichtigung und Abwägung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für den Rechtsinhaber und möglichen zukünftigen Eigentümer*innen gutachterlich mit 15.000 € geschätzt.
Dieser Betrag wurde dem Inhaber des lebenslangen Wohnrechts für die Ablösung von Wohnungs- und Vorkaufsrecht durch die Verwaltung angeboten. Die Verfahrenspflegerin hat zwischenzeitlich an das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Paderborn ihre Zustimmung zur Erteilung einer Löschungsbewilligung mit dem Treuhandauftrag, 15.000 € auf das Konto des Rechteinhabers zu überweisen, gegeben. Diese Auskunft hat die og. Betreuerin der Stadt weitergeleitet.
Nach Entscheidung der Verwaltung soll das Grundstück nunmehr umgehend von den belastenden Rechten befreit werden und die Stadt das Zugriffsrecht erhalten. Selbstverständlich ist es nicht das Ziel der Verwaltung, das denkmalgeschützte Gebäude verfallen zu lassen. Daher wurden folgende Schritte eingeleitet:
1.) Der BLB NRW überträgt grundbuchwirksam das ihm zustehende Aneignungsrecht in der Form des § 925 BGB auf die Stadt Essen. Ein entsprechendes Anschreiben ist auf dem Postweg.
2.) Wenn der Stadt Essen das Aneignungsrecht vorliegt, wird die Betreuerin des Rechteinhabers, gebeten, eine Löschungsbewilligung hinsichtlich des Wohnungs- und Vorkaufsrechts bei einem Notar beurkunden zu lassen. Anschließend müsste durch die Betreuerin bzw. den Notar die Genehmigung durch das Betreuungsgericht beantragt werden.
3.) Die Löschungsbewilligung sollte von dem Notar treuhänderisch verwahrt werden, bis die Entschädigungszahlung in Höhe von 15.000 € durch die Stadt Essen erfolgt ist. Anfallende Kosten/Gebühren für Löschungsbewilligung, Notar und Gericht trägt die Stadt Essen.
Mit vorliegender Löschungsbewilligung kann die Löschung der beiden Rechte beantragt werden. Herr Becker wurde, angesichts seiner Reputationen für Borbeck, mit Schreiben vom 01.08.2022 durch die Verwaltung angeschrieben, seine Bereitschaft zur Übernahme des Eigentums an der Immobilie Weidkamp schriftlich zu bestätigen. In diesem Fall könnte Herr Becker direkt als Eigentümer eingetragen werden."
So weit die Informationen der Stadt.
Bleibt zu hoffen, dass in der Zwischenzeit die Immobilie nicht zu großen Schaden erlitten hat und sie überhaupt noch zu retten ist.
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