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0 29.12.2020
ESSEN/RUHRGEBIET. Das neue Jahr bringt neue Tarife im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zum 1. Januar 2021 wird die Mehrwertsteuer wieder auf den alten Stand vor dem 1. Juli 2020 gesetzt. Es werden Kundenaktionen fortgeführt und das EinfachWeiterTicket gilt auch für Westfalen. Das zweijährige Tarifpilotprojekt „Arbeitgeberzuschussmodell“ wird dauerhaft ins Angebot aufgenommen.
Alle neuen Ticketpreise sind ab Januar 2021 in der Ruhrbahn App ZÄPP verfügbar sowie auf ruhrbahn.de abrufbar.
Mit Ablauf der Mehrwertsteuerabsenkung zum 31. Dezember 2020 ist ab Jahresbeginn der vorherige Steuersatz wieder gültig. Ab dem 1. Januar 2021 werden folgende Preise wieder auf den Stand vor dem 1. Juli 2020 zurückgesetzt – das gilt in den Preisstufen Kurzstrecke bis Preisstufe C und für die verbundweit gültigen Tickets der Preisstufe D (BärenTicket, SchokoTicket, Semesterticket, VorkursTicket und YoungTicketPLUS) sowie die Preise der 4erTickets und 10erTickets.
Im Jahr 2021 wird es wieder tarifliche Aktionen für Abonnent*innen geben. So wird in den Aktionszeiträumen die Mitnahmeregelung des Ticket2000 und des BärenTickets wochentags ausgeweitet oder das Ticket2000 für Ticket1000-Inhaber*innen ohne Aufpreis zum dreimonatigen Test angeboten. Die genauen Termine werden vom VRR noch bekannt gegeben.
Das EinfachWeiterTicket ist ab dem 1. Januar 2021 in ganz NRW einschließlich Westfalen als Ergänzung zur Zeitkarte gültig. Der Preis bleibt stabil bei 6,80 €.
Das zweijährige Tarifpilotprojekt „Arbeitgeberzuschussmodell“ wird zum 1. Januar 2021 unter der neuen Bezeichnung „Großkunden-Vorteilsprogramm“ dauerhaft in das VRR-Angebot übernommen. Beteiligt sich der Arbeitgeber am Ticket, erhalten die Mitarbeiter*innen einen zusätzlichen Rabatt. Dabei kann zwischen den Tarifprodukten Ticket1000, Ticket2000, BärenTicket und YoungTicketPLUS gewählt werden. Durch den Arbeitgeberzuschuss sowie den VRR-Rabatt ergeben sich besonders attraktive Ticketpreise.
Überleitungsregelung
Alle Tickets aus dem Jahr 2020 können bis zum 31. März 2021 zur Fahrt genutzt werden. Danach kann das alte Ticket bis zum 31. Juli 2023 durch Zahlung des Differenzbetrages gegen ein aktuelles Ticket eingetauscht werden.
Unter folgendem Link finden Sie alle Tarifänderungen des VRR.