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0 13.03.2020
ESSEN. Nachdem die Stadt Essen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus' bereits Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verboten hat, gelten jetzt zusätzlich für Veranstaltungen unter 1000 Personen besondere Sicherheitsvorkehrungen. Demnach sind öffentliche und private Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Teilnehmenden bis auf weiteres anzeigepflichtig bei der Koordinierungsstelle Veranstaltungen der Stadt Essen. Zu melden sind die Veranstaltungen per E-Mail an koordinierung-veranstaltungen@essen.de oder postalisch.
Zu den Veranstaltungen zählen:
Nicht als Veranstaltungen zählen insbesondere der laufende Betrieb von Bildungseinrichtungen und der Betrieb von Arbeitsstätten.
Der Anzeige an die Koordinierungsstelle Veranstaltungen ist eine ausführliche Stellungnahme des Veranstalters beizufügen, ob die Schutzmaßnahmen für Großveranstaltungen des Robert Koch-Instituts (RKI) eingehalten werden können. Sollte die Stellungnahme nicht ausreichend darstellen, dass die Maßnahmen umgesetzt werden können, wird die Veranstaltung verboten. Zur Selbsteinschätzung stellt die Stadt Essen Veranstaltern eine Matrix auf Basis der Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts für Großveranstaltungen zur Verfügung.
Eine Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingehen. Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Anzeige ist eine Veranstaltung verboten.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres ab Freitag, 13. März.
Für alle Veranstaltungen ab 25 bis 499 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird auf die Empfehlung der Stadt Essen zum Umgang mit Veranstaltungen verwiesen.
Für ihre Bewohnerinnen und Bewohner hat die Stadt ein Bürgertelefon zum Thema Corona eingerichtet, das unter der Rufnummer 0201 123-8888 montags bis freitags und auch am Wochenende von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist.
Mehr zum Thema https://www.essen.de/gesundheit/coronavirus_aktuell.de.html
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