Unsere Glückwünsche

0 26.01.2022

Josef Moorkamp, Bochold, feiert am 1. Februar seinen 90. Geburtstag.

Irmgard Stephan, Bochold, vollendet am 1. Februar ihr 94. Lebensjahr.

Ilse Heydemann, Bedingrade, feiert am 2. Februar ihren 94. Geburtstag.

Ursula Schelwokat, Bedingrade, wird am 4. Januar 90 Jahre alt.

Maria Nowack, Borbeck-Mitte, vollendet am 5. Februar ihr 92. Lebensjahr.

Allen einen herzlichen Glückwunsch und gute Gesundheit!

Die Stadt Essen gratuliert den Essenerinnen und Essenern traditionell zu besonderen Geburts- und Hochzeitstagen. Im Jahr 2021 durften 92 Jubilare die öffentlichen Glückwünsche der Stadtverwaltung zum 90. Geburtstag entgegennehmen. Weitere 24 wurden anlässlich ihres 95. Geburtstags geehrt, und sieben Jubilare erhielten die Ehrung zur Vollendung des 100. Lebensjahres.

Insgesamt sechs Essener übertrafen in 2021 das Alter von 100 Jahren. Die Ehrungen der Altersjubiläen wurden im vergangenen Jahr coronabedingt postalisch übermittelt oder fanden unter Einhaltung aller dann notwendigen Hygienemaßnahmen statt. Anträge auf persönliche Ehrungen zu Ehejubiläen sind in 2021 nicht bei der Stadt Essen eingegangen.

Ehrung von Altersjubiläen

Jedem, der das 80. Lebensjahr vollendet, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch der zuständigen Bezirksbürgermeisterin oder des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreter oder -in zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehrung von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch die zuständige Bezirksbürgermeisterin oder den zuständigen Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreter. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

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