Über 40 Bäume allein in Borbeck müssen fallen

Maßnahmen sollen Menschen schützen

0 04.11.2021

ESSEN/BORBECK. In den folgenden Wochen müssen mit Stand Donnerstag (4.11.) 75 Risikobäume der Priorität 2 in Essen gefällt werden. Allein Großraum Borbeck sind es dieses Mal über vierzig. Besonders die Ahorn-Bäume leiden. Sie werden häuifg von der Rußrindenkrankheit befallen.

An der Ardelhütte/Ecke Schönebecker Straße ist es eine Baum-Hasel wg. Pilzbefalls

Auf dem Spielplatz an der Lehrstraße ist eine Birke abgestorben

An der Ecke Bocholer Straße/Matthäuskirchestraße ist eine Kirsche abgestorben.

Am Schildberg müssen acht Fichten, zwei Ebereschen und eine Robinie gefällt werden.

An der Schacht-Kronprinz-Straße/Schluchtstraße ist eine Mehlbeere von Pilz befallen.

Eine Eiche an der Germaniastraße/Rudolph-Heinrich-Straße muss ebenfalls wg. Pilzbefalls gefällt werden

Auf dem Spielplatz Hopfenstraße wird eine absterbende Hainbuche gefällt.

Wegen eines Druckzwiesels (das ist eine v-förmige Vergabelung des Stammes, der deshalb bruchgefährdet ist) wird eine Rotbuche auf der Rad- und Fußwegeverbindung am Bahnhof Bergeborbeck gefällt. Dort wird ebenfalls eine Weide gefällt, wegen Fäulnis.

Einen Druckziwesel hat ein Ahorn auf dem Spielplatz an der Rauchstraße.

Eine Birke wird an der Bocholder Straße/Ecke Matthäuskirchstraße wegen Fäulnis gefällt.

An der Hafenstraße werden eine Birke, ein Ahorn und ein Bergahorn gefällt.

An der Flandernstraße muss eine Kirsche gefällt werden. Sie ist von Pilzen befallen.

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar: https://ris.essen.de/

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