Tipps zu Pflege und Älterwerden

Beratungstermine in der zweiten September-Hälfte

0 18.09.2020

BORBECK. An zwei Terminen beraten in der kommenden Woche wieder Mitarbeiter des Amtes für Soziales und Wohnen und der Kranken- und Pflegekassen rund um die Themen Pflege und Älterwerden – gemeinsam, trägerneutral und wohnortnah in den Pflegestützpunkten vor Ort. Ratsuchende erhalten Informationen und Beratung zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten vor Eintritt des Pflegefalls, aber auch zu allen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Zu Themen wie altersgerechtes Wohnen, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige und Unterstützung im Alltag sowie Unterstützung in finanziellen und sozialen Angelegenheiten wird vor Ort Auskunft erteilt. Interessierte können sich aber auch zu Fragen zum Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebot, Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung sowie zur Unterstützung bei der Klärung von Kostenträgerfragen in der Beratung vor Ort informieren.

Die Beratungen werden jeweils von 9 bis 12 in folgenden Räumlichkeiten angeboten, die barrierefrei zu erreichen sind:

  • Montag, 21. September: Zentrum 60plus für den Bezirk IV, Borbeck, Butzweg 5
  • Donnerstag, 24. September: Sozialer Bürgerservice Borbeck, Marktstraße 22, nur Gesundheitsamt Essen vor Ort (auch Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten)

Zusätzlich zur Beratung vor Ort können Ratsuchende das Beratungsangebot in den Pflegestützpunkten bei der AOK Rheinland Hamburg, Friedrich-Ebert-Straße 49, Knappschaft, Vereinsstraße 2, und Novitas BKK, Kurfürstenstraße 56, sowie im Pflegestützpunkt im Amt für Soziales und Wohnen, Steubenstraße 53, während der jeweiligen Öffnungszeiten wahrnehmen.

Im Pflegestützpunkt im Amt für Soziales und Wohnen kann gegenwärtig eine persönliche Beratung nur nach telefonischer Vereinbarung erfolgen. Ein Beratungstermin kann unter den Telefonnummern 88-50089 / 88-50090 vereinbart werden. Zudem ist unter dieser Telefonnummer täglich eine telefonische Pflegeberatung von 8:30 bis 12:30 Uhr möglich.

Zur Einhaltung der aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, maximal zu zweit die Pflegeberatung aufzusuchen und die erforderlichen Regeln einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erforderlich und zur Nachverfolgung wird eine Anwesenheitsliste geführt mit einer Aufbewahrungsfrist von drei Wochen.

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