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0 19.03.2021
ESSEN/BORBECK. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW untersagt derzeit Veranstaltungen und Versammlungen. Dies betrifft laut Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) auch die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer. Die Stadt Essen, die für die Prüfung von deren Zulässigkeit zuständig ist, weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass sie die traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen entsprechend nicht genehmigen kann.
Als jährliche Treffpunkte der Essener Stadtgemeinschaft entfielen die Osterfeuer bereits im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie. Auch 2021 soll durch die Absage dem aktuellen Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Regelungen Rechnung getragen werden.
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