Stadt fördert Energiesparen am Haus

0 04.07.2023

ESSEN/BORBECK. Seit Samstag, 1. Juli, können Fördermittel für energetische Modernsierungen von Wohngebäuden von der Stadt Essen beantragt werden. Zur Verfügung stehen rund 1,73 Millionen Euro. Gefördert werden energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, Optimierung und Austausch der Heizungstechnik sowie Energieberatungen.

Zu möglichen konkreten Maßnahmen zählen dabei beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe mit hydraulischem Abgleich oder der Anschluss ans Fern- oder Nahwärmenetz, aber auch das Dämmen des Daches oder der Außenfassade sowie Erneuerungen oder Ertüchtigungen von Fenstern oder Fenstertüren. Wichtig ist, dass die Umsetzung der Maßnahme erst nach Antragsstellung begonnen werden darf und mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden müssen.

"Mit dem nun gestarteten Förderprogramm können wir Essener bei gezielten Maßnahmen unterstützen, die den CO2-Ausstoß reduzieren", so Simone Raskob, Geschäftsbereichsvorstand Umwelt, Verkehr und Sport. "Die Stadt Essen hat das Ziel, die Sanierungsrate im Stadtgebiet kontinuierlich zu steigern, weshalb das Förderprogramm auch über das Jahr 2023 hinaus fortgeführt werden soll."

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemeinnützige Organisationen aber auch Stiftungen und Vereine. Die Antragsstellung erfolgt über das Serviceportal der Stadt Essen, wobei ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens benötigt wird, aus dem alle notwendigen Informationen über die Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahme hervorgehen.

Sparkasse Essen unterstützt mit Energiesparkredit

Die Sparkasse Essen unterstützt das Förderprogramm mit einer Sonderkondition für ihren S-Energie-Spar-Kredit. Bei einem attraktiven Zinssatz von aktuell 5,30 Prozent (effektiv) können bis zu 50.000 Euro Kredit bewilligt werden.

Alle wichtigen Informationen

Alle Informationen rund um die Fördersummen, die konkreten Richtlinien sowie Antworten auf die wichtigsten und den Antragsstellung sind unter www.essen.de/sanierung zusammengetragen. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis einschließlich 31. Dezember oder so lange, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Für ganz allgemeine Fragen zum Förderprogramm oder dazu, wo beispielsweise die entsprechenden Unterlagen online gefunden werden können, stehen Ansprechpartner*innen unter 0201 – 880 oder 115 zur Verfügung. Eine detaillierte Beratung kann auf diesem Wege nicht erfolgen.

Konkrete fachliche Fragestellungen, beispielsweise zu Anlagen oder dem Antragsverfahren, können an die E-Mail-Adresse sanierung@gha.essen.de gesendet werden.

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