Corona: Kein RWE-Spiel vor Publikum bis September

Viele Geschäfte in Borbeck dürfen Montag wieder öffnen

0 16.04.2020

NRW/Essen: Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich gestern (15.04.) auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie geeinigt. Das Land NRW hat daraufhin bekannt gegeben, dass die Kontaktsperren, Versammlungsverbote und Reisewarnungen für die Bürgerinnen und Bürger vorerst bis zum 3. Mai weiter bestehen bleiben sollen.

Ab dem 4. Mai soll stufenweise die Wiedereröffnung der Schulen erfolgen. Ab der kommenden Woche sollen bereits wieder Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen der diesjährigen Abschlussklassen durchgeführt werden können. Die Notbetreuung für Kinder wird bis dahin auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.

Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab Montag, 20. April, wieder öffnen dürfen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sollen unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen.

Gastronomiebetriebe sollen vorerst weiter geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen bleiben sollen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser.

Eine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes ist nicht vorgesehen, allerdings wird das Tragen unter anderem in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr empfohlen.

Größere Veranstaltungen sollen bis zum 31. August untersagt bleiben.

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