St. Johann: Altenessener geben nicht auf

Initiative sammelt Geld für Prozess zur Rückabwicklung des Kirchengrundstück-Kaufs

0 28.10.2019

ALTENESSEN/BORBECK. Der Plan des Katholischen Klinikums und damit der Contilia-Gruppe in Altenessen den Neubau des Marienhospitals zügig voranzutreiben, gerät möglicherweise erneut ins Stocken. In einem Brief wendet sich Tobias Urban von der Initiative „Rettet St. Johann“ an die Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative. Das Ergebnis eines möglichen Prozesses wird auch Auswirkungen haben auf die Krankenhauslandschaft im Großraum Borbeck. Die Internet-Seite borbeck.de bringt das Schreiben leicht gekürzt im Wortlaut:

„Auch wenn es in der Öffentlichkeit in der letzten Zeit eher ruhig war, unsere Bemühungen, die Kirche St. Johann Baptist zu erhalten und einen Abriss zu verhindern, gingen und gehen unvermindert weiter!

Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster einen subjektiven Rechtsanspruch der Gemeindemitglieder verneint (einzelne Gemeindemitglieder sind nicht klageberechtigt) und in der Sache die von uns gerügte Wahl zum Kirchenvorstand nicht überprüft haben, haben wir den Verkauf von Kirche und Grundstück rechtlich prüfen lassen. Obwohl der Kaufvertrag einige rechtlich sehr bedenkliche Inhalte aufweist, liegt kein ausreichender Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens vor, welches eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft erwarten dürfte. Die rechtliche Prüfung hat jedoch ergeben, dass die Kirchengemeinde St. Johann Baptist, vertreten durch den Kirchenvorstand, die Vorbehalte und Auflagen der Schenkung der Kirche durch Johannes Lindemann beim Verkauf missachtet hat. Die vorliegende Schenkungsurkunde und der Auszug aus dem Urkundenbuch des preußisch königlichen Kreisgerichts von 1862, archiviert im Bistumsarchiv, enthalten u.a. die folgenden Auflagen und Vorbehalte:

„… das nur die katholische Pfarrgemeinde Altenessen die Kirche besitzen darf zum gottesdienstlichen Gebrauch.“

„… das er nach seinem Tod in jener Kirche seine ewige Ruhestätte finden und vor dem Chor dieser Kirche beerdigt werde.“

Damit handelt es sich um eine Schenkung unter Auflagen. Diese Auflagen sind rechtlich eindeutig und lassen einen Verkauf und Abriss der Kirche nicht zu. Diese rechtlichen Bedenken wurden bereits am 20.12.2018 schriftlich dem Bischof von Essen, dem Generalvikar und dem Kirchenvorstand St. Johann Baptist mitgeteilt. Eine Antwort oder eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Der Verkauf erfolgte somit mit Wissen und unter Missachtung der Schenkungsauflagen. Allerdings ist es nur den Rechtsnachfolgern von Johannes Lindemann vorbehalten, die Einhaltung der Auflagen und Vorbehalte der Schenkung einzufordern. Dieses Recht besteht nicht für den Verein „Rettet St. Johann e.V.“ oder für einzelne Gemeindemitglieder. Nach einer aufwändigen Recherche konnten zwei Rechtsnachfolger von Johannes Lindemann ermittelt werden, die auch bereit sind, unsere Bemühungen zu unterstützen!

Außergerichtliches Verfahren wird angestrebt

Zunächst ist beabsichtigt, in einem außergerichtlichen Verfahren, das Katholische Klinikum Essen (Käufer ) und die Kirchengemeinde St. Johann Baptist (Verkäufer) mit einem anwaltlichen Schreiben aufzufordern, den Verkauf von Kirche und Grundstück rückgängig zu machen und den Schenkerwillen Johannes Lindemanns wieder herzustellen.

Sollte hierauf keine Reaktion erfolgen, schließt sich eine zivilrechtliche Klage mit dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an. Mit diesem Antrag soll dem Käufer, Katholisches Klinikum Essen, gerichtlich untersagt werden, bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung einen Abriss der Kirche vorzunehmen. Diese Klage ist mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Da der Streitwert dem Verkaufspreis von 1,1 Millionen EUR entspricht, fallen in der ersten Instanz ca. 62.000,- EUR Gerichtskosten an und in einem nicht auszuschließenden zweitinstanzlichen Verfahren nochmals ca. 73.000,- EUR. Dieses Kostenrisiko werden die Rechtsnachfolger Herrn Lindemanns verständlicherweise nicht für uns tragen, d.h. der oben skizzierte gerichtliche Weg kann nur gegangen werden, wenn es uns gelingt, das Kostenrisiko vorab auf ganz viele Schultern zu verteilen.“

Mit der Nennung eines Treuhandkontos und der entsprechenden Modalitäten endet das Schreiben der Initiative.

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