Schulen: NRW fördert Laptops, Notebooks und Tablets

NRW stattet alle Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen Endgeräten aus

0 29.07.2020

DÜSSELDORF / ESSEN. Als erstes Bundesland stattet Nordrhein-Westfalen alle rund 200.000 Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen mit digitalen dienstlichen Endgeräten aus.  Dafür stellt die Landesregierung 103 Millionen Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Förderrichtlinie, die den Abruf der Mittel regelt, ist heute in Kraft getreten und veröffentlicht worden. „Dies ist ein weiterer Teil der größten Ausstattungsoffensive für unsere Schulen, die es je in Nordrhein-Westfalen gab“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Wir verbessern spürbar die Voraussetzungen dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer in einer digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können. Davon profitieren neben den Lehrkräften auch die Schülerinnen und Schüler.“

Förderung von bis zu 500 Euro pro Laptops, Notebooks und Tablets

Die Schulträger können die Mittel bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger von öffentlichen Schulen sowie von Ersatzschulen. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Endgeräte berechnet sich aus der Anzahl der Lehrkräfte der Schulträger im jeweiligen Einzugsbereich. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 500 Euro pro mobilem Endgerät: Dazu zählen Laptops, Notebooks und Tablets. Die Endgeräte bleiben im Besitz der Schulträger und werden den Lehrkräften für die Dauer ihres Dienstes zur Verfügung gestellt.

Auch rückwirkend förderberechtigt

Die Mittel aus dem Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die Förderrichtlinie gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020. Damit seien auch ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen getätigte Anschaffungen förderberechtigt, wenn sie sie bereitgestellt wurden, um Lehrkräften die Aufgabenerledigung für dienstliche Zwecke im Zusammenhang mit Unterricht und anderen dienstlichen Tätigkeiten zu ermöglichen.

Wichtige Informationen für Schulen

Antragsteller und Zuwendungsempfänger für den DigitalPakt Schule ist immer der Schulträger, mit dem gemeinsam ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) erstellt werden muss. Ohne dieses TPEK ist eine Förderung nicht möglich. Zur Vorbereitung sollten die Schulen ihre technischen Bedarfe klären und pädagogisch begründen können. Außerdem soll geklärt sein, wie das Kollegium für die Nutzung der angeschafften Technik pädagogisch qualifiziert werden kann. Bereits vorhandene Medienkonzepte können zur Erstellung des TPEK herangezogen werden.

Für das Sofortausstattungsprogramm sowie das Ausstattungsprogramm für die Lehrkräfte ist ebenfalls der Schulträger der Antragsteller und Zuwendungsempfänger. Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept ist hierbei jedoch nicht notwendig. Die über dieses zusätzliche Programm beschafften schulgebundenen digitalen Endgeräte müssen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit zum Distanzunterricht sofort eingesetzt werden. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur technischen Beratung und zur Förderung gibt es bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW der für Essen zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf. Die Medienberaterinnen und Medienberater in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen bei der Erstellung oder Überarbeitung von Medienkonzepten sowie im Hinblick auf das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK). Für Essen bietet das Alfried Krupp-Schulmedienzentrum allen Schulen und interessierten Kooperationspartnern umfangreichen Service zur Medienarbeit und Medienausstattung.

Zuletzt war bereits die Förderrichtlinie zur digitalen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf in Kraft gesetzt worden. Beide Förderrichtlinien sind Teil des bislang größten Investitionspakets für die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt investieren Bund, Land und Kommunen rund 350 Millionen Euro in die Digitalisierung der Schulen in NRW sowie für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien.

Foto oben: NRW- Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer, © MSB/ Susanne Klömpges

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