Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
0 24.05.2025
Essen/Borbeck. Ein Ehrenamt auszuüben, bedeutet Verantwortung für die Stadtgesellschaft zu übernehmen. Die Stadt Essen sucht Bürger*innen, die bereit sind, diese Verantwortung mit einer Tätigkeit im Schiedsamt für den Stadtbezirk IV (Schönebeck, Bedingrade, Frintrop, Dellwig, Gerschede, Borbeck-Mitte, Bochold und Bergeborbeck) zu übernehmen.
Aufgabe einer Schiedsperson ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befasst sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.
In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben: Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.
Schiedsperson kann werden,
Bewerbungen können beim Rechtsamt der Stadt Essen eingereicht werden, welches die verwaltungstechnische Vorarbeit leistet. Das zuständige Amtsgericht – das AG Essen-Borbeck - prüft die Wahl, vereidigt die neu gewählte Schiedsperson und führt die Dienstaufsicht. Die Stadt Essen trägt die Sachkosten des Schiedsamtes.
Weitere Informationen und Auskünfte und finden Interessierte beim BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) unter www.schiedsamt.de oder bei den Mitarbeitenden im Rechtsamt, die telefonisch unter 0201 88-30310 für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Stadt Essen freut sich über alle Bewerbungen engagierter Bürger*innen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Herausgegeben von:
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Foto: Land NRW
Kommentare
Einen Kommentar schreiben