RWE nimmt Einspruch am Sportgericht zurück

Fader Beigeschmack im Aufstiegsrennen bleibt - Bergisch Gladbach will in Berufung gehen

0 10.06.2021

Am gestrigen Mittwoch fand das Einspruchsverfahren mit Blick auf die drei abgesetzten Spiele von Borussia Dortmund II vor dem Sportgericht des WDFV in der Sportschule Wedau statt. Das Ergebnis der Verhandlung besagt, dass das Sport-Gericht des WDFV der Argumentation von RWE nicht folgte, da es RWE nicht als einspruchsberechtigt (da kein „Gegner“ i.S.v. §58 RuVO) befand. Der Einspruch war somit formal unzulässig, auch ein nächstinstanzlicher Einspruch beim Verbandsgericht wäre somit aussichtslos. Deshalb kam es auch nicht zu einer Beweisaufnahme. Nach ausführlicher interner und anwaltlicher Beratung sowie der Abwägung aller Aspekte entschied sich RWE daraufhin, den Einspruch zurückzuziehen.

Auch der Einspruch des SV Bergisch Gladbach wurde abgewiesen, der Tabellenneunzehnte behält sich allerdings noch vor, in Berufung zu gehen. Daher wurde die Meister- beziehungsweise Aufstiegsfrage noch nicht endgültig entschieden.

„Uns blieb insgesamt nichts anderes übrig, als unseren Einspruch mangels Erfolgsaussichten vor den Sportgerichten zurückzunehmen. Daher gebietet es die Fairness, nunmehr nicht weiter auf unsere Verdachtsmomente und Vermutungen einzugehen. In der Verhandlung hat der WDFV aus unserer Sicht alle vorliegenden Infos und Fakten transparent offen gelegt. Hierfür möchten wir uns explizit bei Herrn Jades bedanken“, so RWE-Vorstand Marcus Uhlig. „Es bleibt allerdings ein fader Beigeschmack. Die sogenannte Spielberechtigungsliste der BVB U23 stellte die Basis unserer Einspruchsargumentation dar. Im Laufe der heutigen Verhandlung wurde offenkundig, dass Borussia Dortmund nach dem Spiel BVB-Schalke diese Liste von 57 spielberechtigten Spielern radikal auf zunächst 24 und am 5. Mai dann auf schlussendlich 22 Spieler reduziert hatte. Hier sehen wir dringenden Konkretisierungsbedarf für die Spielordnung, da einem solchen Vorgehen ansonsten weiter Tür und Tor geöffnet bleiben.“

RWE möchte die Hintergründe der Einsprüche außerdem wie folgt erläutern:
"Zunächst legen wir Wert auf die Feststellung, dass wir uns intern darauf verständigt hatten, aufgrund der sportlichen Bedeutung des letzten Regionalliga-Spieltages für alle Beteiligten den Einspruch nicht öffentlich zu kommunizieren. Das war einzig und allein durch die Presseinfo des WDFV am 02.06.2021 erfolgt."

Zum Sachverhalt erklärt der Verein:
"Nach unseren Informationen wurden Spieler sowie der Staff von Borussia Dortmund nach einer tagelangen Trainingspause am 3. oder 4. Mai auf das Corona-Virus getestet, diese Tests wurden auf Basis professioneller Hygiene-Maßnahmen noch vor Betreten der Mannschaftskabinen durchgeführt. Dabei fiel ein Schnelltest positiv aus, alle weiteren getesteten Personen durften – so unsere Info - nach dem „Testergebnis negativ“ die Kabinen betreten. Trotz dieses präventiven Verfahrens, das eigentlich weitere Infektionen ausschließen soll, und der vorangegangenen mehrtägigen Trainingspause stuften die involvierten Gesundheitsämter insgesamt zunächst acht Spieler als „Kontaktperson 1. Grades“ ein und ordneten für diese behördliche Quarantäne an. Das hatte zur Folge, dass die U23 weniger als 16 Spieler, die einer Mannschaft mindestens zur Verfügung stehen müssen, um ein Spiel ordnungsgemäß absolvieren zu können, auf ihrer Spielberechtigungsliste führte. Somit wurden zunächst die beiden anstehenden Meisterschaftsspiele in Rödinghausen und gegen Bergisch Gladbach durch die spielleitende Stelle des WDFV von Amts wegen abgesetzt.

Ein Vorgehen, das grundsätzlich von der Spielordnung des WDFV gedeckt wird (§ 47a Nr. 5 der Spielordnung des WDFV):

„Wird für Spieler einer Mannschaft wegen einer Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts behördlicherseits Quarantäne angeordnet, die zum Zeitpunkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielberechtigungsliste geführt werden und stehen hierdurch einer Mannschaft weniger als 16 Spieler inkl. 2 Torhüter zur Verfügung, ist die spielleitende Stelle ermächtigt, bei Vorliegen eines Antrages der von dieser Maßnahmen betroffenen Mannschaft dieses Spiel von Amts wegen abzusetzen. Eine entsprechende Bestätigung des Gesundheitsamtes ist unverzüglich dem Spielleiter einzureichen.“

Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Absetzung der Spiele – also am 8. Mai – lediglich 22 Spieler auf der Spielberechtigungsliste standen, machte uns stutzig. Dieser Umstand sorgte in unseren Reihen für Verwunderung. Schließlich waren allein in der Rückrunde bereits 27 Spieler im Spieltagskader des BVB. Die Vermutung lag nahe, dass Borussia Dortmund unmittelbar nach dem internen, nicht aber externen Bekanntwerden der Coronafälle seine Spielberechtigungsliste bewusst reduziert hatte, um unter die Grenze von 16 Spielern zu fallen und damit die nächsten anstehenden Meisterschaftsspiele verlegen zu können. Dieser Verdacht erhärtete sich auch dadurch, dass sich die Spieler Ansgar Knauff, Felix Passlack und Steffen Tigges mit dem Bundesliga-Kader seit dem 03.05 in „Quasi-Quarantäne“ und ab dem 12.05. im Quarantäne-Trainingslager befanden. Diese Regelung zur Absicherung des Spielbetriebs beschloss die Deutsche Fußball Liga (DFL) kurz zuvor. Laut Informationen, die aus der Dortmunder Kabine zu uns drangen, wollte Trainer Enrico Maaßen unter keinen Umständen ohne diese drei genannten Spieler in Rödinghausen und gegen Bergisch Gladbach antreten und hatte dies auch deutlich vor der restlichen Mannschaft artikuliert.

Positiver Coronatest

Aufgrund dieser zumindest fragwürdigen Umstände forderten wir den WDFV am 10. Mai schriftlich zu Transparenz auf und baten darum, die Bewegungen auf der Dortmunder Spielberechtigungsliste vor Auftreten der Coronafälle offenzulegen. Dieser Bitte kam der WDFV nicht beziehungsweise nur unzureichend nach, auch die wenige Tage darauf folgende anwaltliche Aufforderung brachte keine Transparenz. Der Verband ließ lediglich mitteilen, dass er für eine Offenlegung „keine Rechtsgrundlage“ sehe. Erst durch diese Intransparenz und fehlende Informationspolitik sahen wir uns gezwungen, den rechtlichen Weg zu bemühen und legten daher offiziell Einspruch gegen die Wertung der wegen der Quarantäne verschobenen Meisterschaftsspiele der U23 von Borussia Dortmund gegen den SV Bergisch Gladbach, den SV Rödinghausen sowie den SV Straelen ein.

Grundsätzlich waren und sind Eingriffe in die Spielberechtigungsliste bis zum Tag vor einem Spiel erlaubt und daher auch legitim. Jedoch sind sie – besonders dann, wenn die Spielberechtigungsliste dadurch reduziert wird – im laufenden Spielbetrieb völlig unüblich. Vielmehr wird diese üblicherweise eher vergrößert, um z.B. A-Jugendspieler einsetzen zu können. Aufgrund der nun offenkundig gewordenen extrem hohen Zahl von 57 Spielern, die nicht mal zwei Wochen vorher dort noch standen, sehen wir uns prinzipiell in unserem Verdacht mehr als bestätigt. Zudem läuft der zuvor genannte Punkt 5 der Corona-Regelung des WDFV durch eine solche Handlungsweise völlig ins Leere. Eine Bemessungsgrundlage von 16 Spielern auf der Spielberechtigungsliste, mit deren Hilfe über die Austragung von Spielen entschieden wird, kann nur dann vollständig wirksam greifen, wenn kurzfristige Veränderungen auf der Spielberechtigungsliste ausgeschlossen sind."

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