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0 26.10.2021
ESSEN/BORBECK. In den folgenden Wochen müssen mit Stand Donnerstag (Montag 25.10.) 21 Risikobäume der Priorität 2 in Essen gefällt werden. Allein Großraum Borbeck sind es dieses Mal 15. Besonders die Ahorn-Bäume leiden. Sie werden häuifg von der Rußrindenkrankheit befallen.
Es sind
fünf Ahornbäume an der Oberhauser Straße/Neue Heimat (Rußrindenkrankheit),
ein abgestorbener Ahorn auf dem Schuldgrundstück Hansemannstraße
ein Bergahorn auf dem Festplatz Dellwiger Straße, ebenfalls wegen der Rußrindenkrankheit
zwei abgestorbene Weiden an der Münstermannstraße
eine Kirsche am Spielpatz am Mayskamp/Triftstraße (Schwefelporling)
jeweils eine vom Pilz befallene Mehlbeere an der Lohstraße/Heukenfeld und an der Ripshorster Straße/Ecke Dellwiger Straße
zwei Baum-Haseln am Pferdebrink/Haus-Horl-Straße wegen Pilzbefalls (Lackporling und Riesenporling) und
eine abgestorbene Ulme an der Ecke Haus-Horl-Straße und Levinstraße
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.
Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar: https://ris.essen.de/
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