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0 19.03.2026
Essen. Im Vorfeld des Ratsbürgerentscheids zu Olympia am 19. April 2026 in Essen, macht das Wahlamt auf wichtige Details und Termine zu den Themen Abstimmungsunterlagen, Abstimmung per Brief und Abstimmungsberechtigung aufmerksam.
Die rund 427.000 Abstimmungsberechtigten sind aufgefordert, über folgende Fragestellung abzustimmen: "Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Essen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligt, die entweder im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 stattfinden sollen?" Diese Frage ist mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.
Übersendung der Abstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsunterlagen werden ab Samstag, 21. März, an alle Abstimmungsberechtigten verschickt. Darin ist auch ein QR-Code abgedruckt, mit dem eine Informationssammlung aufgerufen werden kann. Dort sind die Stellungnahmen der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen, eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters und eine Kostenschätzung zusammengefasst. Diese Informationssammlung kann auf Wunsch auch in Papierform übersandt werden.
Wer bis Samstag, 28. März, keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, abstimmungsberechtigt zu sein, sollte sich im eigenen Interesse ab Montag, 30. März, beim Wahlamt melden.
Abstimmung nur per Brief
Da dieser Ratsbürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchgeführt wird, gibt es keine Abstimmungsräume. Alle Abstimmungsberechtigten geben ihre Stimme per Brief ab. Den Abstimmungsunterlagen ist ein Leitfaden zum Ausfüllen, Verpacken und Rücksenden der Unterlagen beigefügt. Die Rücksendung des roten Abstimmungsbriefs ist innerhalb Deutschlands kostenfrei, bei Rücksendung aus dem Ausland muss dieser Brief frankiert werden. Der Abstimmungsbrief muss das Wahlamt spätestens am Sonntag, 19. April, um 16 Uhr erreichen.
Abstimmungsberechtigung
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Abstimmungstag
Abstimmungsberechtigte, die nach dem 15. März 2026 zugezogen sind und sich bis zum 3. April 2026 anmelden, werden unverzüglich nach der Anmeldung von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. Wer nach dem 15. März 2026 aus Essen wegzieht, verliert sein Abstimmungsrecht und wird aus dem Abstimmungsverzeichnis gestrichen.
Abstimmungsberechtigte, die nach dem 15. März innerhalb der Stadt Essen umziehen, behalten ihr Abstimmungsrecht.
Bei Fragen zum Ratsbürgerentscheid hilft das Wahlamt unter der Rufnummer 0201 88-12345 oder per E-Mail an wahl@essen.de weiter. Alle Informationen zur Abstimmung gibt es auf www.essen.de/ratsbürgerentscheid.
Herausgegeben von:
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Foto: Moritz Leick, Stadt Essen
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