Pflichtumtausch von Führerscheinen – Zusatztermine für Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964

0 18.11.2022

ESSEN. In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue befristete Kartenführerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch aller Führerscheine soll bis zum 19. Januar 2033 schrittweise erfolgen.

Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe. Sie haben noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, ihre "alten" grauen und rosafarbigen Papierführerscheine umzutauschen.

Damit das auch pünktlich klappt, bietet die Stadt Zusatzermine für den Pflichtumtausch an und zwar an den Samstagen 26. November, 3. und 10. Dezember zwischen 9 und 13 Uhr. Diese können online auf www.essen.de/meintermin reserviert werden. Wichtig: Angesprochen sind nur Angehörige der entsprechenden Geburtsjahrgänge.

Mitbringen muss man:

  • den alten Führerschein
  • ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis,
  • ein biometrisches Passbild.
  • und 30,60 Euro für Verwaltungsgebühren

Für alle anderen Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde stehen Bürger*innen Termine zu den üblichen Öffnungszeiten ebenfalls auf www.essen.de/meintermin zur Verfügung.

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