Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Kur

Information und Beratung durch Profis

0 22.11.2020

Wer regelmäßig im Alltag Hilfe braucht, ist meist auf Angehörige angewiesen. Manchmal müssen die täglich parat stehen. Manche Angehörige sind Nacht für Nacht in „Rufbereitschaft“. Bei aller Liebe: Das ist anstrengend. Vor allem, wenn die Helfenden an den Wochenenden und ohne Urlaub – also 365 Tage im Jahr engagiert sind.

Grundsätzlich besteht Anspruch auf eine „stationäre Kurmaßnahme für pflegende Angehörige“. Das ist eine medizinische Leistung zur „Vorsorge oder Rehabilitation“ (§ 23 SGB V oder 40 SGB V). Die Krankenkassen können das finanzieren. In der Realität ist es nicht ganz einfach, einen Platz für eine solche Kurmaßnahme zu finden: die Nachfrage ist größer als das Angebot. In NRW werden regionale Kurberatungen für pflegende Angehörige angeboten. Thema für die Kurberatung ist auch, wie die Pflegebedürftigen in der Zeit der Kur unterstützt werden können. Georg Paaßen

Mehr Informationen:

https://www.pflegegrad.info/stichworte/angehoerige.php#urlaub

Kurberatung in Essen: Evangelische Frauenhilfe 0201 - 220 543 0 Hagenstr. 39, 45127 Essen eMail: mutter-kind-kur@evkirche-essen.net

Sozialdienst katholischer Frauen 0201 - 319 375 268 Dammannstr. 32-38, 45138 Essen eMail: u.haneke@skf-essen.de

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