Pausmühlenbach: Provisorische Rad- und Fußwegbrücke erforderlich

Emschergenossenschaft muss Brücke zwischen Kleingartenanlage und Friedhof/Levinpark abreißen

0 26.02.2021

DELLWIG. Die Emschergenossenschaft führt in Kürze im Bereich des Pausmühlenbachs Arbeiten zur Inbetriebnahme des Stauraumkanals Levinstraße durch. Die Arbeiten finden an einem Entlastungsbauwerk in der Nähe des Katholischen Friedhofs und der Kleingartenanlagen Hesselbach und Weidkamp statt.

Die Arbeiten sind Teil der Maßnahmen, mit denen die Emschergenossenschaft bis Ende dieses Jahres die Abwasserfreiheit in der Emscher erreichen möchte. Der zentrale Fluss des Ruhrgebietes wird dann - zum ersten Mal seit rund 170 Jahren - von seiner Schmutzwasserfracht befreit sein.

Im Zuge der aktuellen Maßnahme muss die Rad- und Fußgängerbrücke, die zur Überquerung des Pausmühlenbachs zwischen den Kleingartenanlagen und dem Levinpark dient, abgerissen werden. Stattdessen wird zur Umleitung ein provisorischer Rad- und Fußweg sowie eine provisorische Brücke 60 Meter stromaufwärts errichtet. Die Brücke soll den Überweg ersetzen, bis schließlich die dauerhafte Brücke fertiggestellt ist, die im Rahmen der ökologischen Verbesserung des Pausmühlenbachs im Jahr 2022 geplant ist.

Voraussichtlich ab Montag, 8. März, kann es bis zum 30. April 2021 zu Einschränkungen der Begehbarkeit des Überweges kommen. Eine Umleitung wird in diesen Fällen ausgeschildert. Die Emschergenossenschaft bittet um Verständnis.

Zum Bild: Ausschnitt aus dem Stadtplan der Stadt Essen.

Hintergrund:
Die Funktionsweise
Eine Regenwasserbehandlungsanlage dient der Trennung von sauberem Regenwasser und schmutzigem Abwasser. In einem Stauraumkanal oder Regenüberlaufbecken wird bei starken Niederschlägen das Mischwasser zunächst „angehalten“ und beruhigt. Dabei kommt das physikalische Gesetz der Schwerkraft zum Tragen: Die schwereren Schmutzsedimente setzen sich nach unten ab und können gedrosselt durch eine Ableitung in den Abwasserkanal und anschließend zur Kläranlage transportiert werden.

Das oben schwimmende, weitestgehend saubere und nicht-klärpflichtige Regenwasser dagegen kann nach Erreichen einer bestimmten Menge und Höhe über eine sogenannte Entlastungsschwelle ins Gewässer „schwappen“. Mit Hilfe der Regenwasserbehandlungsanlagen erhalten die Gewässer also weitestgehend sauberes Wasser, während die Abwasserkanäle und insbesondere die Kläranlagen entlastet werden. Das ist nicht nur ökologisch äußerst sinnvoll, sondern auch ökonomisch – denn die Abwasserkanäle müssen nicht durchgängig übergroß dimensioniert werden, was die Baukosten erheblich senkt! Zudem gehört sauberes Regenwasser ins Gewässer und nicht in die Kläranlage, wo es unnötigerweise noch einmal für viel Geld gereinigt würde.

 

 

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