Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
0 28.12.2021
ESSEN. Das neue Jahr bringt einen neuen Tarif im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Bereits im Dezember dieses Jahr hat der VRR den e-Tarif verbundweit eingeführt. Anfang des kommenden Jahres steht er allen Fahrgästen in den digitalen Medien der Ruhrbahn zur Verfügung.
Die Ticketpreise werden für 2022 teils angepasst. So werden unter anderem alle regulären Einzelkunden-Abonnements (z. B. Ticket1000/2000) leicht erhöht, weitere Informationen zu Tickets und Tarifen erhalten Sie unter ruhrbahn.de.
Im Jahr 2022 wird es wieder tarifliche Aktionen für Abonnentinnen und Abonnenten geben. Weitere Informationen finden unter aktion.ruhrbahn.de.
Das FlexTicket kommt 2022
Bei diesem neuen Ticket sind zwei flexible, monatlich kündbare Tarif-Modelle vorgesehen, die in Kombination mit einem festen Grundbetrag, ermäßigte Preise auf EinzelTickets und FahrradTickets gewähren. Das erste Modell (Flex25) enthält einen Rabatt von 25 Prozent; das zweite Modell (Flex35) enthält durch einen höheren Grundbetrag, einen Rabatt in Höhe von 35 Prozent. Die Fahrradmitnahme ist dann enthalten. Das 7-Tage-Ticket entfällt ab dem 1. Januar 2022 – bis dahin gekaufte Tickets erhalten ihre Gültigkeit.
VRR-e-Tarif
Das Tarifmodell berechnet die Fahrten auf Basis der Luftlinienkilometer zwischen Start- und Zielhaltestelle und rechnet diese automatisiert mit dem Kunden ab. Der e-Tarif setzt sich zusammen aus einem Festpreis sowie einem Leistungspreis pro angefangenem Luftlinienkilometer. Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium, den Verbünden und Tarifgemeinschaften in NRW arbeitet der VRR auch an der Umsetzung eines landesweiten elektronischen Tarifs. Weitere Infos zum e-Tarif finden auf etarif.ruhrbahn.de.
Überleitungsregelung
Alle Tickets aus dem Jahr 2021 können bis zum 31. März 2022 zur Fahrt genutzt werden. Danach kann das alte Ticket bis zum 31. Juli 2024 durch Zahlung des Differenzbetrages gegen ein aktuelles Ticket eingetauscht werden.
Alle Tarifänderungen des VRR finden Sie hier: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/
Kommentare
Einen Kommentar schreiben