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0 24.03.2020
DÜSSELDORF / NRW. Hilfen für die Wirtschaft, für Klein- sowie Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige: Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens verabschiedet. Dieses sogenannte NRW-Rettungsschirmgesetz wird von einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2020 flankiert. Damit stehen nach Mitteilung des NRW-Finanzministeriums von heute nun bis zu 25 Milliarden Euro zur Verfügung, um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Ministerpräsident Armin Laschet, Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hatten am vergangenen Donnerstag im Rahmen des ersten Corona-Wirtschaftsgipfels der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Pläne für den NRW-Rettungsschirm vorgestellt. Nach dem Kabinettbeschluss am letzten Sonntag wurde das Gesetzespaket heute in erster bis dritter Lesung unter Einbeziehung des Haushalt- und Finanzausschusses im Landtag beraten und beschlossen. „Ich bin dankbar dafür, dass in dieser – auch haushalts- und finanzpolitischen – Schicksalsstunde alle anwesenden Fraktionen dem Gesetzespaket zugestimmt haben“, sagte Lienenkämper.
Anträge auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus können unter www.finanzverwaltung.nrw.de abgerufen werden.
Informationen und Ansprechpartner für betroffene Unternehmen können unter www.wirtschaft.nrw.de abgerufen werden.
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