NRW-Kulturerbe: Steigerlied und Trinkhallen

0 17.04.2020

 

NRW. „Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“ – das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet erhalten einen Eintrag im Landesinventar des immateriellen Kulturerbes. Eine Jury wählte beide aus insgesamt 18 im diesjährigen Verfahren eingegangenen Bewerbungen aus. Das teilte heute Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen mit. Es handele sich um zwei lebendige Traditionen, „die für Solidarität und sozialen Zusammenhalt und damit für eine ganz besondere Facette der kulturellen Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen stehen.“

„Identitätsstiftende Kraft“

Das Steigerlied gilt als die Hymne des Ruhrgebiets. Seine Wurzeln reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Als eigenständiges Werk wurde es erstmals um 1700 im Bergliederbüchlein abgedruckt, das im sächsischen Freiberg erschien. Selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland habe das zu vielfältigen Anlässen gesungene „Lied des Bergmanns“ seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt, heißt es in der Begründung: „Der von einer eingängigen Melodie begleitete Text spiegelt die Lebenswelt der Bergleute wider und zeugt von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus.“ Auch bei der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet spiele der soziale Zusammenhalt eine zentrale Rolle: „Trinkhallen nehmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellen Orte der Integration und des Austausches dar.“ Beide Kulturformen seien zwar auch in anderen Regionen Deutschlands teils weit verbreitet, zeichneten sich jedoch durch ihren deutlichen Bezug zu Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme in das NRW-Landesinventar aus.

Mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet umfasst das Landesinventar nun insgesamt zwölf Einträge, darunter die Martinstradition, der Rheinische Karneval, das Schützenwesen, die Bolzplatzkultur sowie die Anlage und Pflege von Flechthecken. Weitere Traditionen auf der Liste sind das Bochumer Maiabendfest, die Haubergswirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen, der Osterräderlauf in Lügde, das Schützenwesen und die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein.

Nominierungen für das bundesweite Verzeichnis

Vier weitere Traditionen sowie ein gutes Praxisbeispiel der Erhaltung werden zudem durch das Land Nordrhein-Westfalen für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert. Darunter befindet sich das bereits 2018 in das nordrhein-westfälische Landesinventar eingetragene Brieftaubenwesen, das Buchbinderhandwerk, das Papiertheater sowie die Anlage und Pflege von Flechthecken. Mit der „Demoscene“, dem gemeinschaftlichen Austausch von programmierten Werken, steht erstmals ein Vorschlag aus der digitalen Kultur auf der Liste. Es vereine technisches und künstlerisches Knowhow zur Produktion von digitalen audiovisuellen Werken, die auf „Demopartys“ präsentiert werden. Neben der technischen Exzellenz gehöre ein stark international ausgerichtetes Gemeinschaftsgefühl zu den Identifikationsfaktoren der Szene. Zudem wird der Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes als Teil des Bundesweiten Verzeichnisses nominiert.

Hintergrund des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Als Immaterielles Kulturerbe gelten mündliche Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Wissen in Bezug auf die Natur und das Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken. Die nächste Bewerbungsrunde beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2021. Interessenten können sich ab sofort in Nordrhein-Westfalen an die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn wenden, um weiterführende Informationen zu beziehen oder sich beraten zu lassen. E-Mail: mharnack@mail.upb.de; Tel. 05251 / 605462.

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