Neues Impfangebot für Kontaktpersonen von Schwangeren, Pflegebedürftigen und über Siebzigjährigen

Nach wie vor können die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1947 sowie Personen ab 80 Jahren Termine über die KV buchen.

0 19.04.2021

ESSEN. Mit der Coronaimpfverordnung (CoronaImpfV) von Mitte März (10.03.) gibt es in den Impfzentren die Möglichkeit, den unter Paragraph § 3 (1) 3. aufgeführten bis zu zwei engen Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person sowie von Schwangeren ein Impfangebot zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
Ab kommenden Mittwoch können nun Kontaktpersonen im Impfzentrum Essen einen Termin für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus vereinbaren. Entsprechend der Erlasslage werden rund zehn Prozent der aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen für Impfungen von Kontaktpersonen zur Verfügung stehen.
Für eine Terminvereinbarung wurde ein Terminbuchungssystem eingerichtet, über das interessierte Personen selbstständig einen Termin vereinbaren können. Die Termine werden jeweils durch das Impfzentrum freigeschaltet, die erforderlichen Unterlagen für einen Impftermin, wie beispielsweise ein Impfticket, werden mit der Terminbestätigung als Anhang in einer E-Mail verschickt. Ohne die entsprechenden Unterlagen kann keine Impfung erfolgen.
Als Nachweis für eine Impfberechtigung müssen Kontaktpersonen eine Kopie des Mutterpasses mitbringen sowie eine schriftliche Bestätigung der Schwangeren. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen müssen einen Nachweis über die Pflegestufe vorlegen sowie eine schriftliche Bestätigung der pflegebedürftigen Person.
Das Terminbuchungssystem steht ab Mittwochmorgen für Buchungen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß kann es gerade am ersten Tag zu einer großen Nachfrage kommen. Neue Terminslots werden fortlaufend freigeschaltet.
Hier geht es zum Terminbuchungssystem: www.impftermin-essen.de.

Das Land NRW hat heute angekündigt, dass nun die über 70-Jährigen der Jahrgänge 1948 und 1949 ein Impfangebot erhalten. Die Terminbuchung über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) wird ab Mittwoch, 21. April, möglich sein. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1948 und dem 31. Dezember 1949 geboren wurden, können dann einen Impftermin vereinbaren. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch 0800 116 117 01. Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig. Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt dabei keine Rolle. Nach wie vor können die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1947 sowie Personen ab 80 Jahren Termine über die KV buchen. Weitere Jahrgänge werden in Kürze freigeschaltet.

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