Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
0 19.11.2020
RUHR. Am Dienstag, 24. November 2020, wird im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) landesweit erneut die Einhaltung der Maskenpflicht in einer überregionalen Aktion kontrolliert. Das teilt heute das Ministerium für Verkehr teilt mit. Masken-Muffel müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Bei der gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden in den Zügen auf ausgewählten Strecken und in mehreren Bahnhöfen Nordrhein-Westfalens am Dienstag wieder Schwerpunktkontrollen statt. Bereits am 24. August 2020 wurden im Rahmen einer solchen landesweiten Prüfung 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt.
Anschließend gab es immer wieder lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen Lippe (NWL), etwa an den Bahnhöfen in Recklinghausen, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Hagen, Neuss, Düren, Horrem, Köln, Troisdorf, Siegburg, Hamm, Paderborn, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Minden, Bad Oeynhausen und Altenbeken. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bus und Straßenbahnen. Zudem wurden zusätzliche Mitarbeiter bei der Deutschen Bahn zur Maskenkontrolle eingesetzt.
Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.
Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben