Neue Kommunalwahlbezirke bestätigt

Schönebeck gibt einen Teil an Bochold ab

0 19.02.2020

Eine Neuerung beim Kommunalwahlrecht machte viel Rechnerei bei der Stadt erforderlich. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte festgelegt, dass im Bezug auf Wahlbezirke die bisherige Praxis, nach der eine Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk um 25 Prozent nach oben und nach unten möglich war, nicht mehr zulässig ist. Die Richter senkten den Wert auf 15 Prozent. Die Neuerungen bedeuten: Muss ein Wahlbezirk zurechtgeschneidert werden, sind immer auch andere Wahlbezirke betroffen.

Der Kommunalwahlausschuss der Stadt Essen hat in seiner gestrigen Sitzung (18.2.) Änderungen an der Einteilung des Wahlgebietes zur Kommunalwahl 2020 beschlossen.

Es mussten an insgesamt 21 von 41 Kommunalwahlbezirken Änderungen vorgenommen werden. Im Stadtbezirk VI fällt unter anderem ein Kommunalwahlbezirk weg, im Stadtbezirk III kommt hingegen ein neuer Kommunalwahlbezirk hinzu. In den Stadtbezirken II, VIII und IX bleibt die Wahlbezirkseinteilung unverändert.

Im Großraum Borbeck (Stadtbezirk IV) gibt es folgende Änderungen:

Im Stadtbezirk IV wechselt der Stimmbezirk 1604 (ein Teil von Schönebeck) vom Kommunalwahlbezirk 17 in den Kommunalwahlbezirk 18 mit der neuen Bezeichnung "Bochold/Schönebeck-Nordost". Der Stimmbezirk 1904 (ein Teil von Dellwig) wechselt vom Kommunalwahlbezirk 21 in den Kommunalwahlbezirk 22 mit der neuen Bezeichnung "Bergeborbeck/Bochold-Nordost/Dellwig-Nordost".

Im Stadtbezirk III, zu dem auch Altendorf gehört, gibt es die meisten Änderungen. Sie betreffen vor allem die Stadtteile Margarethenhöhe, Holsterhausen, Frohnhausen, Haarzopf. Der Kommunalwahlbezirk 15 mit der Bezeichnung "Altendorf" umfasst die Stimmbezirke 701, 702, 704 – 707 und 709.

Im Stadtbezirk V, wechselt der Stimmbezirk 2511 vom Kommunalwahlbezirk 25 in den Kommunalwahlbezirk 23, zu dem auch Vogelheim gehört. Außerdem wechselt der Stimmbezirk 2513 vom Kommunalwahlbezirk 25 in den Kommunalwahlbezirk 24.

 

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