Neue Corona-Regeln gelten ab Freitag

Drinnen und draußen: Was man alles darf bei einem Inzidenzwert unter 35

0 26.05.2021

NRW. Die Landesregierung NRW hat eine aktualisierte Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die am Freitag, 28. Mai in Kraft treten soll. Diese sieht unter anderem weitere Schritte für Lockerungen vor, insbesondere ab einem Inzidenzwert von unter 35.
So sind bei einer beständigen Inzidenz von 50 oder weniger beispielsweise Treffen im öffentlichen Raum für Angehörige aus drei Haushalten ohne Begrenzung oder für zehn getestete Personen aus beliebig vielen Haushalten möglich. Konzerte innen mit bis zu 500 Personen und der Besuch der Außengastronomie ohne Test sowie der Innengastronomie mit Test und Platzpflicht sind dann ebenfalls wieder möglich.

Ab einer Inzidenz von 35 oder weniger werden die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Personen aus maximal fünf Haushalten, außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Freibäder und die Innengastronomie sind dann wieder ohne Test zugänglich. Ab einer Inzidenz von 35 und weniger sind zudem Partys wieder gestattet: außen mit bis zu 100, innen mit bis zu 50 Gästen jeweils mit Test und ohne Abstand. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Immunisierte – also Geimpfte und Genesene – negativ Getesteten gleich.
Noch bis einschließlich Donnerstag, 27. Mai, gelten die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung.

Was geht in den Kitas?

Die Kindertagesbetreuung kehrt ab dem 7. Juni 2021 landesweit in den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang zurück, wie Familienminister Joachim Stamp heute bekannt gab. Ab dann haben alle Kinder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang und pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die Gruppentrennung wird aufgehoben, es gelten jedoch weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung. Zudem wird das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen fortgesetzt – mit wöchentlich jeweils zwei Tests. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen zudem die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.
Zur Pressemitteilung der Landesregierung
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