Maskenpflicht gilt auch in Bussen und Bahnen

Schoko-Ticket-Inhaber bekommen eine Einmalmaske per Post

0 23.04.2020

 

ESSEN. Die NRW-Landesregierung hat  entschieden, dass ab Montag, den 27. April 2020 eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt. Seit Anfang dieser Woche bittet die Ruhrbahn bereits ihre Fahrgäste, in Bus und Bahn Mund und Nase zu bedecken. Aus dieser Empfehlung wird nun ab Montag eine Pflicht, d. h. Busse und Bahnen können in ganz NRW nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung genutzt werden. Es muss jedoch keine medizinische Maske getragen werden, sondern die Bedeckung kann auch eine sogenannte Community-Maske sein. Im Notfall genügt auch ein Tuch oder ein Schal. Nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung ist die Nutzung des ÖPNV ab Montag nicht mehr möglich.

Die Ruhrbahn bittet ihre Fahrgäste möglichst außerhalb der Stoßzeiten zu fahren, beim Ein- und Aussteigen Abstand zu halten, sich auf die Türen zu verteilen und auch im Fahrzeug auf Abstand zu achten. Diese und weitere Regeln und Empfehlungen verbreitet die Ruhrbahn über ihre verschiedenen Medien wie TFT-Monitore in Fahrzeugen, Facebook oder Website.

Rechtzeitig zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs hat die Ruhrbahn allen Schülerinnen und Schülern die im Besitz eines SchokoTickets sind, einen Mund-Nasen-Schutz in die Post gelegt. „Wir sind überzeugt, dass die meisten Eltern ihre Kinder fürsorglich mit einer Community-Maske ausgestattet haben. Für den Fall der Fälle haben wir jedem Kind noch einen Schutz für den einmaligen Gebrauch geschickt. Dieser wurde bei uns im Haus von unseren Mitarbeitern unter Beachtung strengster Hygienevorschriften verpackt“, erklären die Geschäftsführer der Ruhrbahn, Michael Feller und Uwe Bonan.

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