Lolli-Tests für Kinder rücken näher

Das soll Zeit sparen und Lehrer und Kinder entlasten

0 04.05.2021

ESSEN/NRW. Das Ministerium für Schule und Bildung hat angekündigt, dass ab 10. Mai PCR-Pooltestungen – auch bekannt als "Lolli-Tests" – in NRW an allen Grund- und Förderschulen sowie an den Schulen mit Primarstufe zum Einsatz kommen sollen. Es handelt sich um PCR-Tests, die sensitiver als Antigentests sind und Infektionen auch bei niedriger Viruslast und damit wahrscheinlich geringerer Infektiosität identifizieren. Das alters- und zielgruppengerechte Testverfahren soll das weiterhin notwendige Testen so besser und weniger zeitintensiv in den täglichen Unterrichtsablauf integrieren. Dazu werden die Kinder in sogenannte Pools eingeteilt. Die Auswertung der Tests erfolgt über besonders leistungsfähige Labordienste.
Schüler*innen, die einem Pool mit positivem Testergebnis angehören, gelten als Corona-Verdachtsfälle und müssen in häusliche Isolation. Sie dürfen erst wieder in Präsenz am Unterricht teilnehmen, wenn sie über einen negativen PCR-Test bei der Nachtestung zur Pool-Auflösung oder vom Hausarzt verfügen. Im Falle eines positiven PCR-Tests gelten die Quarantänevorschriften, auch für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen.
Die verpflichtende wöchentlich zweimalige Testung aller Schüler*innen erfordert einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, grundsätzlich in einem zweiwöchigen Rhythmus. Das bedeutet bei geteilten Klassen für einen Zeitraum von zwei Wochen folgende Anwesenheiten und Testtage für Gruppe A: Montag (Test), Mittwoch (Test), Freitag, Dienstag (Test) und Donnerstag (Test): Für Gruppe B ergibt sich entsprechend: Dienstag (Test), Donnerstag (Test), Montag (Test), Mittwoch (Test) und Freitag. Schüler*innen, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, bleiben Teil des Pools ihrer regulären Lerngruppe. Sollte dieser Pool positiv getestet werden, dann dürfen sie solange auch nicht an der Betreuung teilnehmen, bis die Eltern einen negativen PCR-Test vorlegen.
Im Bereich der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung gibt es Besonderheiten: Eine Klasse gilt als ein Pool, sodass Wechselunterricht nicht erforderlich ist und auch die pädagogische Betreuung entfallen kann. Ebenso gibt es ein anderes Verfahren bei der Erstellung der zweiten Probe, die im Falle einer Positiv-Testung erforderlich ist.
Weitere Informationen zum Betrieb von Schulen und den Pooltestungen
https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_schulen_kitas_2.de.html
Zu weiteren Informationen des Schulministeriums
http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Zur SchulMail vom 3. Mai
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/03052021-informationen-zu-corona-testungen-den-grund-und-foerderschulen-sowie-den

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