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0 14.11.2024
ESSEN. Wahlen in wichtige Leitungsämter des Kirchenkreises Essen – darunter in die Ämter der Superintendentin bzw. des Superintendenten und der bzw. des Skriba – stehen im Mittelpunkt der Essener Kreissynode, die am 15. und 16. November im Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Schonnebeck, Immelmannstraße 12, zu ihrer 34. ordentlichen Tagung zusammentritt. Außerdem befassen sich die über 150 Abgeordneten des Kirchenparlaments mit mehreren Jahresberichten, stellen den Jahresabschluss 2020 des Kirchenkreises fest und verabschieden die Haushalts- und Wirtschaftspläne für die kommenden zwei Jahre.
Nach der Eröffnung der Herbstsynode am Freitag (15.11.) um 18 Uhr und einer Andacht der Krankenhausseelsorge steht zunächst der Jahresbericht der Superintendentin auf der Tagesordnung; anschließend finden die Wahlen statt. Alle vier Jahre – immer, wenn die Presbyterien der Gemeinden neu besetzt wurden – wird die Hälfte der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, neu gewählt. Für das Amt der Superintendentin stellt sich die derzeitige Amtsinhaberin, Marion Greve, zur Wiederwahl; auch die bisherige Skriba und zweite Stellvertreterin der Superintendentin, Silke Althaus, kandidiert für eine weitere achtjährige Amtszeit. Weitere Kandidaturen für diese beiden Leitungsämter gibt es zurzeit nicht, sind aber aus der Mitte der Synode heraus grundsätzlich noch möglich, wie es in der Kirchenordnung heißt. Außerdem werden an diesem Abend die zweite Stellvertretung der bzw. des Skriba, drei Synodalälteste und drei stellvertretende Synodalälteste gewählt, die Mitglieder der fünf Fachausschüsse berufen und die Vorsitzenden weiterer Ausschüsse benannt. Mit der Besetzung der Synodalbeauftragung für Meditation und einem Antrag der Thomasgemeinde endet der erste Tag der Synode.
Am Samstag (16.11.) werden die Beratungen um 9 Uhr fortgesetzt; die Andacht zu Beginn gestalten junge Christinnen Christen aus Essen, Namibia und Tschechien, die an einem Partnerschaftstreffen teilnehmen. Nach Berichten des Nachhaltigkeitsausschusses und der Verwaltungsleitung informiert der Vorsitzende des Finanzausschusses über die aktuelle und kommende Entwicklung der Kirchensteuermittel, die den Gemeinden, Gemeindeübergreifenden Diensten und Einrichtungen des Kirchenkreises für ihre künftige Arbeit zur Verfügung stehen – ein Tagesordnungspunkt, der mit Spannung erwartet wird. Nach einer kurzen Pause werden die Doppelhaushalte für die Kirchensteuerverteilungsstelle des Kirchenkreises und für das Evangelische Verwaltungsamt beschlossen, der Wirtschaftsplan des Evangelischen Studierendenzentrums „die BRÜCKE“ verabschiedet und der Jahresabschluss 2020 des Kirchenkreises festgestellt. Nach einer Entscheidung über die drei kreiskirchlichen Kollekten des kommenden Kirchenjahres und einem Ausblick auf die für März geplante Sondersynode, bei der es um die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in sechs Gestaltungsräumen und geplante Fusionen gehen soll, wird die Synode gegen 13 Uhr mit einem Segenswort beendet.
Die Einführung der gewählten Superintendentin bzw. des gewählten Superintendenten, der bzw. des Skriba sowie der neu bestimmten Synodalältesten und ihrer Stellvertretungen findet im Rahmen des Neujahrsempfangs des Kirchenkreise am Freitag, 29. November, um 17.30 Uhr in der Erlöserkirche, Friedrichstraße 17, statt; die Predigt hält der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel. – Eine detaillierte Tagesordnung und wichtige Sitzungsunterlagen, inklusive einer Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreissynodalvorstand, hat der Kirchenkreis auf seiner Homepage kirche-essen.de veröffentlicht.
Die Kreissynode ist das Kirchenparlament des Kirchenkreises. Gemäß der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist sie für Grundsatzentscheidungen über die Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis zuständig, sie verabschiedet die Haushaltspläne für den Kirchenkreis, kann Arbeitsbereiche aufheben und einrichten und trägt formell die Gesamtverantwortung. Die Essener Kreissynode besteht aus über 150 gewählten oder berufenen Delegierten, die aus den 26 Kirchengemeinden sowie den Gemeindeübergreifenden Diensten, Referaten und Einrichtungen des Kirchenkreises entsendet werden, und tritt zweimal im Jahr zu ordentlichen Tagungen zusammen. Zwischen diesen beiden Synoden wird der Kirchenkreis durch einen Kreissynodalvorstand geleitet, dessen Mitglieder alle vier Jahre jeweils zur Hälfte durch die Kreissynode gewählt werden. Den Vorsitz von Kreissynode und Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin des Kirchenkreises Essen, Marion Greve, inne.
Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis Essen im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Zwischen den beiden jährlichen Tagungen der Kreissynode nimmt er die in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland genannten Aufgaben und Rechte des Kirchenkreises und der Kreissynode wahr.
Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen besteht aus der Superintendentin bzw. dem Superintendenten, der Assessorin bzw. dem Assessor, der oder dem Skriba, der 1. und 2. Stellvertretung der oder des Skriba, sechs Synodalältesten und einer Stellvertretung für jede/jeden Synodalälteste/n. Alle Mitglieder des Kreissynodalvorstandes und ihre Stellvertretungen werden aus der Mitte der Kreissynode heraus gewählt. Superintendentin bzw. Superintendent, Assessorin bzw. Assessor, Skriba und die zwei Stellvertretungen der bzw. des Skriba müssen Inhaberinnen bzw. Inhaber von Pfarrstellen sein, die in einer Kirchengemeinde des Kirchenkreises oder im Kirchenkreis selbst errichtet sind.
Die Superintendentin bzw. der Superintendent (lat. „Aufseher“, Lehnübersetzung von griech. „episkopus“) trägt die Verantwortung für die Leitung des Kirchenkreises und vertritt ihn in der Öffentlichkeit. Sie bzw. er führt den Vorsitz der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes, sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes, führt Aufsicht über die Kirchengemeinden und Presbyterien, die Verbände und ihre Organe und ist verantwortlich für die Ausführung der Anordnungen der Kirchenleitung im Kirchenkreis. Eine reguläre Amtszeit dauert acht Jahre.
Die oder der Skriba ist die zweite Stellvertretung der Superintendentin bzw. des Superintendenten. Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Superintendentin bzw. des Superintendenten ist die oder der Skriba im Kirchenkreis Essen für die Aufsicht über die Kirchengemeinden, ihre Presbyterien, ihre Verbände und deren Organe zuständig. Eine reguläre Amtszeit dauert acht Jahre.
Marion Greve wurde am 17. November 1965 im westfälischen Werdohl geboren. Nach dem Studium der Theologie in Bonn und Göttingen und dem Vikariat in der Kirchengemeinde Altendorf wurde sie 1995 zur Pfarrerin ordiniert. Seit 1997 ist Marion Greve Pfarrerin in der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Holsterhausen. Im März 2014 wählte die Kreissynode des Kirchenkreises Essen Marion Greve erstmals zur Superintendentin. Da es sich um eine Nachwahl handelte – ihr Vorgänger, Superintendent Irmenfried Mundt, war in den Ruhestand getreten – dauerte ihre Amtszeit zunächst zwei Jahre. 2016 wurde sie von der Kreissynode für eine reguläre achtjährige Amtszeit wiedergewählt.
Skriba des Kirchenkreises Essen ist Silke Althaus. Die Theologin wurde am 19. November 1963 geboren und hat vor ihrem Studium eine Ausbildung zur Erzieherin und Diakonin absolviert; anschließend war sie einige Jahre im Bereich der Jugendhilfe tätig. Von 2004 bis 2022 war Silke Althaus Pfarrerin in der Evangelischen Kirchengemeinde Kettwig. Im Mai 2019 wählte die Kreissynode sie zur Skriba. Da es sich um eine Nachwahl handelte, dauert ihre Amtsperiode bis zum Jahr 2024.
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