Kitakinder-Eltern bekommen Tests für die Kinder ausgehändigt

Die Verteilung des Tests und deren Dokumentation muss vom Kita-Personal übernommen werden - das bedeutet eine noch größere Belastung für das Kita-Personal, ohne Erfolgsgarantie

0 08.04.2021

NRW/ESSEN. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat heute bekannt gegeben, dass die Kindertagesbetreuung auch nach dem 11. April 2021 bis auf Weiteres im eingeschränkten Regelbetrieb bleiben wird. Es gelten die bisherigen Regelungen. Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 12. April wird von einem Testangebot begleitet.

Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Kinder sollen dabei zu Hause von den Eltern getestet werden, die Anwendung der Selbsttests erfolgt freiwillig.

In der Woche ab dem 12. April sollen die ersten Selbsttests über die Träger und Jugendämter an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt werden. Parallel beginnen weitere Auslieferungen, die ab dann direkt an die Einrichtungen erfolgen. Für die Kindertagespflege erfolgt die Auslieferung weiterhin an die Jugendämter. Vorgesehen sind zwei Selbsttests pro Person und Woche sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder.

Die Verteilung der Tests an die Beschäftigten und Eltern ist von den Einrichtungen in eigener Verantwortung vorzunehmen.

Bei einem positiven Testergebnis dürfen die Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen keine Kinder betreuen. Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Kindertagesbetreuungsangebot nicht besuchen.
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