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0 14.04.2021
BORBECK. Die Pfarrgemeinde St. Dionysius hat heute beschlossen: Bis zum 2. Mai bleiben die am 26. März 2021 getroffenen Regelungen in den zur Pfarre gehörenden Gemeinden weiter in Kraft. Mit folgender Mitteilung wurden heute die Pfarreimitglieder über die Entscheidung des Kirchenvorstands, des Pfarrgemeinderats und des Pastoralteams informiert:
das Pastoralteam der Pfarrei St. Dionysius hat heute – getragen durch die breite Mehrheit der Rückmeldungen aus KV und PGR – beschlossen, unsere momentane Regelung zur Feier von Präsenzgottesdiensten bis einschl. 2. Mai 2021 zu verlängern. Zur Zeit sind die politischen Entscheidungen noch unklar und auch die Infektionslage hat sich seit unserer letzten Entscheidung nicht merklich verbessert, sondern eher verschlechtert – besonders beim Blick auf die Situation der Intensivstationen.
Alle Regelungen vom 26. März 2021 bleiben also bis zum 2. Mai 2021 in Kraft:
Gerne hätten wir anders entschieden und wären wieder zur regulären Gottesdienstordnung zurückgekehrt. Wie zur Zeit oft betont, gibt es im Für und Wider bzgl. der Feier von Präsenzgottesdiensten keinen Königsweg. Wir müssen Entscheidungen treffen, die die ehren- und hauptamtlichen Entscheidungsträger unserer Pfarrei verantworten können. Wir bleiben mit unserer heutigen Entscheidung bei unserem Weg vom Wechsel von größeren öffentlichen Gottesdiensten hin zu offenen Kirchen, persönlichem Gebet, Seelsorgegespräch, Livestream-Gottesdiensten, digitalen Angeboten und der Eucharistiefeier am Werktag. Bitte beachten Sie dazu unsere Pfarrnachrichten DIOnews und unsere Homepage www.dionysius.de.
In der letzten Aprilwoche werden wir dann die aktuelle Situation beurteilen und entscheiden, wie es nach dem 2. Mai weitergeht.
Im Namen der Mitglieder von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat und der Seelsorgerinnen und Seelsorger bitte ich um Verständnis für unsere Entscheidung und grüße sehr herzlich.
Essen, 14. April 2021
Pfr. Benedikt Ogrodowczyk“
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