Kirchenkreis erlegt sich Selbstverpflíchtung auf für klimagerechtes Arbeiten und Wirtschaften

Ermutigung, Selbstverpflichtung und konkrete Beschlüsse des Kirchenkreises Essen am 13.08.2022

0 17.08.2022

ESSEN/BORBECK. Das ist mutig. Eine weitgehende Selbstverpflichtung hat der Kirchenkreis Essen auf seiner jüngsten Tagung beschlossen. Dazu gehört nicht nur, dass jede Gemeinde einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für Klimaschutz und nachhaltiges Handeln benennen muss, sie muss auch nachweisen, welche Schritte unternommen wurden, um die Gemeinde "klimagerechter" umzubauen. Eine Verbesserung der Heizungsanlagen, das Absenken von Raumtemperaturen, Informationen zum Thema Ernährung etc. . stehen weit oben auf der Prioritätenliste

borbeck.de bringt die Verpflichtung Wort für Wort.

KLIMA Unsere Verantwortung für die Schöpfung


A. Präambel
Als Evangelische Kirche in Essen wissen wir uns von Gott gerufen, den Weg der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung zu gehen. Der fortschreitende Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen für unsere Generation. Wollen wir unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Erde hinterlassen, müssen wir unseren Lebensstil verändern, indem wir unseren ökologischen Fußabdruck verkleinern, nachhaltiger mit Ressourcen umgehen und den Ausstoß an Treibhausgasen reduzieren. Und das jeden Tag aufs Neue beim Bauen und Bewirtschaften unserer Gebäude, beim Zurücklegen unserer Wege und bei jedem Einkauf. Dabei vertrauen wir auf Gottes Verheißung eines „Lebens in Fülle“ (Johannes 10,10): ein Leben im Einklang mit Gott, voller Ehrfurcht vor allem Lebendigen und in solidarischer Verbundenheit mit unseren Geschwistern auf der ganzen
Welt.
B. Globale Klima(un)gerechtigkeit
1) Der Kirchenkreis Essen unterstützt Klimaschutzund Anpassungsprojekte im globalen Süden, die die Schöpfungsverantwortung konkretisieren, finanziell, indem jährlich eine kreiskirchliche Kollekte für Klimaschutzprojekte von Brot für die Welt, der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) oder der Kindernothilfe gesammelt wird; die Erhöhung der Anteile bei Oikocredit (ethische Geldanlage) durch den kreiskirchlichen Anlageausschuss geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt wird.
2) Durch seine Pressearbeit rückt der Kirchenkreis das Thema „Globale Klima(un)gerechtigkeit“ in der Öffentlichkeit stärker ins Bewusstsein, z.B. durch Bekanntmachung der „Klimakollekte“ und anderer Projekte.
3) Der Kirchenkreis beteiligt sich regelmäßig an der Klimakollekte.
4) Der Beirat für Ökumene und Partnerschaften wird beauftragt, das Thema Schöpfungsverantwortung und Klima(un)gerechtigkeit in den kreiskirchlichen und gemeindlichen
Partnerschaften aufzugreifen und nach geeigneten Formaten zu suchen, mit den Partnern darüber ins Gespräch zu kommen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sollen in den nächsten
Partnerschaftsgottesdienst 2023 einfließen.
C. Gebäude und Energie
Beschluss 1
1) Die Körperschaften des Kirchenkreises Essen verpflichten sich, möglichst bis Ende 2023 eine Optimierung der Heizungsanlagen an Kirchen, Gemeindehäusern undzentren, Pfarrhäusern, Jugendhäusern und Kindertagesstätten zu planen. Die Umsetzung der Optimierungen der Anlagen
wird bis Ende 2024 2025 angestrebt. Planungen zur Optimierung von Heizungsanlagen für
Heizungsanlagen in Objekten zur Ertragserzielung sollen bis Ende 2024 bis zum Jahr 2025
vorgenommen werden.
2) Die Körperschaften des Kirchenkreises Essen verpflichten sich, bei allen Neuplanungen von
Heizungsanlagen die ab 1.1.2025 vorgesehenen Regelungen bereits heute zu beachten. Investitionen
in erneuerbare Energien sind einzubeziehen.

3) Die Körperschaften des Kirchenkreises sollen die folgenden Maßnahmen prüfen und möglichst weitgehend umsetzen: Absenken der Raumtemperatur auf 19 Grad; Absenken der Temperaturen auf 15 Grad, wenn die Räume nicht genutzt werden; in sehr kalten Wochen Aktivitäten konzentrieren und Räume „stilllegen“.
Beschluss 2
Die Körperschaften des Kirchenkreises Essen schließen mit Hilfe der Verwaltung einen Bündelvertrag mit der HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH zum Bezug von GrünStrom nach okpowerSiegel ab. Ebenso wird ein Bündelvertrag für GrauGas abgeschlossen, sofern sich dies als wirtschaftlich erweist.
Beschluss 3
1) Alle Körperschaften des Kirchenkreises entwickeln möglichst bis zum Jahr 2027 mittels einer Gebäudebedarfsplanung ein Gebäudekonzept. Zu berücksichtigen sind hierbei auch die technische und finanzielle Realisierbarkeit notwendiger baulicher Maßnahmen.
2) Das Gebäudekonzept soll aufzeigen, welche Gebäude langfristig aufgegeben werden müssen, welche Gebäude ab 2035 treibhausgasneutral betrieben werden und wie diese entsprechende Transformation durchgeführt werden kann.
D. Klimaschutzmanager:in
Die Antragsstellung des Kirchenkreises zur Erlangung von Fördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und die daraus folgende Einstellung eines/einer Klimaschutzmanager:in zur Beratung und Begleitung der Körperschaften des Kirchenkreises bei der Erstellung von Klimaschutzkonzepten wird begrüßt.
E. Mobilität und Stadtentwicklung
1) Alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises Essen schließen sich ab dem 01.01.2023 dem „Grünen Kurierdienst“ an. Das Projekt wird somit zu einer dauerhaften Aufgabe des Kirchenkreises und wird aus dem Haushalt der Verteilungsstelle im Rahmen des Vorwegabzuges finanziert.
2) Den Kirchengemeinden wird empfohlen zu prüfen, inwiefern sie vorhandene eigene Fahrzeuge auf umweltfreundliche Alternativen wie EPKW oder Räder umstellen können.
F. Ernährung
1) Die Synode erkennt Zusammenhänge zwischen Lebensmittelproduktion/konsum und deren Auswirkungen auf den Klimawandel an. Die Evangelische Kirche in Essen ist sich der daraus resultierenden Verantwortung aller Körperschaften des Kirchenkreises bewusst.
2) Die Körperschaften des Kirchenkreises schaffen Gelegenheiten, um auf das Thema Ernährung/Lebensmittel aufmerksam zu machen und Gemeindeglieder für eine verantwortungsvolle Ernährung zu sensibilisieren.
3) Den Körperschaften des Kirchenkreises wird empfohlen, ihre Flächen auf die Möglichkeiten zur Gartenbewirtschaftung zu prüfen. Hierbei steht nicht die Selbstversorgung, sondern der evangelische Bildungsauftrag im Vordergrund.
4) Die Körperschaften des Kirchenkreises sollen den Einkauf von Lebensmitteln zur Verpflegung im Alltäglichen und zu besonderen Veranstaltungen auf ökofaire Voraussetzungen hin überprüfen.

5.) Die Körperschaften des Kirchenkreises werden aufgefordert, Lebensmittelverschwendung durch bedarfsgerechte Angebote und Teilen und Verteilen von Lebensmitteln entgegenzuwirken („Teilen statt wegwerfen“).
G. Nachhaltige Beschaffung
Den Körperschaften des Kirchenkreises wird empfohlen:
1) Bei allen Beschaffungen und Auftragsvergaben sollten soziale und ökologische Kriterien angelegt werden.
2) Soweit keine erheblichen wirtschaftlichen Gründe dagegensprechen, sollen ökofaire und soziale Produkte den Vorrang erhalten.
3) Für eine ökofairsoziale Beschaffung wird die Nutzung des Kirchenshops über das Portal der EKiR empfohlen. Der Nachhaltigkeitsfilter des Shops soll dabei beachtet werden.
H. Umweltausschuss
1) Auf der Herbstsynode 2022 wird der Kreissynode gemäß § 11 der Satzung des Kirchenkreises Essen die Errichtung eines „Ausschusses für Nachhaltigkeit“ vorgeschlagen.
2) Dem Ausschuss sollen Mitglieder des jetzigen Beirates für Umweltfragen, des Kreissynodalvorstandes, der Gemeinden, des Verwaltungsamtes und die/der Klimaschutzmanager:in
angehören.
I. Ansprechpartner:innen der Gemeinden und Bericht
1) Alle Gemeinden benennen bis zum 1.1.2023 Ansprechpartner: innen für Klimaschutz und nachhaltiges Handeln.
2. Mittels eines Fragebogens geben die Gemeinden alle zwei Jahre (erstmals 2024) Auskunft über
den Stand der Umsetzungen nachhaltigen Handelns.

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