Jörg Thiede seit 25 Jahren im Presbyterium

Evangelische Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede

0 08.06.2025

Dellwig. Am vergangenen Sonntag (1. Juni 2025) konnte ein kleines Jubiläum in der evanglischen Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede gefeiert werden. In einem Gottesdienst und anschließendem Empfang würdigte man die 25jährige Zugehörigkeit von Jörg Thiede zum Presbyterium der Kirche, dem er inzwischen seit einigen Jahren in der Funktion des Kirchmeisters angehört.

Gestaltet wurde der Gottesdienst von den beiden Altpfarrern der Gemeinde Klaus Gal (Foto links), der Thiede schon 1984 konfirmierte, und Fritz Pahlke (Foto rechts), der selbst noch vor nicht allzulanger Zeit aktiv in der Gemeinde diente.
In seinen Worten zum Jubiläum bedankte sich Jörg Thiede ausdrücklich bei allen, die ihn in dieser Zeit in den verschiedensten Bereichen begleitet haben. Besonders hat er sich auch über den anschließenden Empfang im Alten Pfarrhaus gefreut.

Vielleicht einmal ein paar Gedanken über das Presbyterium in der evangelischen Kirche:

Wer leitet eine Kirchengemeinde? Was ist ein Presbyterium?

Eine evangelische Kirchengemeinde wird von einem Presbyterium geleitet. Dieses setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen/Pfarrern und Presbyterinnen/Presbytern.
Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Auch wenn Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Vorsitz oder die Stellvertretung im Presbyterium zu übernehmen: auch Presbyterinnen und Presbyter können diese wichtige Aufgabe wahrnehmen. Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.

Was macht ein Presbyterium?

Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchengemeinde. Das Presbyterium kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde.

Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben (Auswahl):

  • es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden
  • es wirkt bei der Pfarrwahl mit
  • es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
  • es beschließt über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl
  • es legt die Zahl der Gottesdienst und deren Zeiten fest
  • es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang
  • es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten
  • es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte
  • es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen
  • es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen
  • es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie
  • es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus
  • es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
  • es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr

Was macht/ist ein Kirchmeister?

Das Amt des Kirchmeisters bringt Verantwortung und Steuerungskompetenz mit sich. Mit dem Kirchmeisteramt sind in der Evangelischen Kirche im Rheinland erhebliche Verantwortung und Steuerungskompetenz verbunden. Die mit dem Amt verknüpften Aufgaben können dabei auch von mehreren Presbyteriumsmitgliedern wahrgenommen werden, etwa in Finanz-, Bau-, Diakonie-, oder Personalangelegenheiten. Da zum Amt der Kirchmeisterin, des Kirchmeisters auch Vertretungsaufgaben im Vorsitz gehören (KO, Art. 21, 3,4), hat das Presbyterium in diesem Fall festzustellen, wer diese Funktion übernimmt.

Aufsicht über Haushaltswesen
Kirchmeisterinnen und Kirchmeister beaufsichtigen das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen gemäß der Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen. Sie dürfen die Kassengeschäfte aber nicht selbst führen. Sie haben die Aufsicht über die Grundstücke, Gebäude, Geräte und anderen Vermögensstücke, sorgen dafür, dass die Kirchengemeinde ihre diakonischen Aufgaben wahrnimmt und begleiten den Dienst der beruflich Mitarbeitenden. Die Kirchenleitung fördert die Fortbildung der Kirchmeisterinnen und Kirchmeister durch jährlich zwei Tagungen.

 

Quellen: Evangelische Kirche im Rheinland - Evangelische Kirche in Westfalen
Foto: Andrea Becker

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