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0 19.10.2024
Borbeck/Essen. Anfang 2025 flattern wieder die Jahresbescheide der Stadt Essen in die Haushalte der Haus- und Grundstückseigentümer ins Haus. Die Stadt gibt dazu bekannt:
Noch bis zum 13. November 2024 können Grundstückseigentümer*innen dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen folgende Angaben melden, damit diese im Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben 2025 noch berücksichtigt werden können: Grundstücks- und Wohnungsverkäufe, Zwischenzählerstände für Gartengießwasser, Verwalterwechsel sowie Namens- und Adressänderungen.
Entsprechende Mitteilungen können in elektronischer Form unter www.essen.de/gba an das Stadtsteueramt übermittelt werden. Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen, werden im ersten Änderungsbescheid bzw. zukünftig berücksichtigt.
Herausgegeben von:
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
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