In Borbeck kamen 264 zur Impfung - in Altendorf 214

Auch in Frintrop wird es einen Impftermin geben

0 26.07.2021

ESSEN. Bei den aktuellen Corona-Fälle handelt es sich auch in Essen ausschließlich um Infektionen mit der Delta-Variante (B.1.617.2.). Damit ist die Delta-Variante derzeit die vorherrschende Coronavirus-Variante.

Vom 21. bis 24. Juli fanden die nächsten vier Impfaktionen in den Essener Stadtteilen statt. Das Impfzentrum und die Stadt Essen haben heute erneut Bilanz gezogen. Insgesamt konnten bei den Impfaktionen 816 Impfungen durchgeführt werden, davon 710 Erstimpfungen:

  • in Altendorf: 214 Impfungen insgesamt, 196 davon Erstimpfungen
  • in der Innenstadt: 215 Impfungen insgesamt, 191 davon Erstimpfungen
  • in Borbeck: 264 Impfungen insgesamt, 240 davon Erstimpfungen
  • in Kettwig: 123 Impfungen insgesamt, 83 davon Erstimpfungen

In der ersten Woche der dezentralen Impfaktionen wurde in Altenessen, Innenstadt, Katernberg und Frohnhausen geimpft. Insgesamt wurden bei bisher acht Impfaktionen in den Stadtteilen 1.883 Impfungen durchgeführt, davon 1.690 Erstimpfungen. Das sehr niederschwellige Angebot, bei dem Essener:innen ab 16 Jahren in bekannten Einrichtungen des Stadtteils ohne vorherigen Termin zur Impfung erscheinen konnten, wurde von allen Bevölkerungsteilen gut angenommen: es kamen sowohl alte als auch junge Essener:innen, mit und ohne Migrationshintergrund.
Aufgrund der guten Erfahrungen sollen die Impfaktionen in jedem Fall weitergeführt werden. Die Termine in dieser Woche stehen bereits fest:

  • Mittwoch, 28. Juli, 12 bis 17 Uhr, Stoppenberg, Rathaus Stoppenberg – AWO Seniorenbegegnungsstätte, Stoppenberger Platz 6
  • Donnerstag, 29. Juli, 12 bis 17 Uhr, Burgaltendorf, Freiwillige Feuerwehr Burgaltendorf, Alte Hauptstraße 36
  • Freitag, 30. Juli, 12 bis 17 Uhr, Vogelheim, Bürgerbegegnungszentrum Computainer, Stakenholt 24
  • Samstag, 31. Juli, 10 bis 15 Uhr, Steele, Ev. Kirchengemeinde Königssteele zu Essen-Steele, Kaiser-Wilhelm-Straße 39

In der vierten Woche soll es unter anderem in Frintrop und Kray Impfaktionen geben. Es werden erneut Orte für das dezentrale Impfen ausgewählt, die gut aus den Stadtteilzentren erreicht werden können und über die vorhandenen städtischen Strukturen im Stadtteil bekannt sind. Die genauen Orte werden rechtzeitig bekannt gegeben. Auch im Impfzentrum in der Messe Essen können Essener:innen ab 16 Jahren weiterhin ohne Termin vorbeikommen, täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr.


Impfangebot für 12- bis 15-Jährige im Impfzentrum Essen: Kinder von 12 bis einschließlich 15 Jahre, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfiehlt, können allen voran bei niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten ein Impfangebot erhalten. Ein Erlass des Landes NRW ermöglicht nun auch den Impfzentren Schutzimpfungen gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren durchzuführen. Dafür müssen alle Sorgeberechtigten ihre Zustimmung zur Impfung geben (schriftlich, wenn keiner der Sorgeberechtigten bei der Impfung anwesend ist) und es muss eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Sorgeberechtigen gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkonferenz (STIKO) durch einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum erfolgen.
An den folgenden Tagen in dieser Woche können 12- bis 15-Jährige im Impfzentrum Essen ohne vorherige Terminvereinbarung, von 10 bis 18 Uhr, geimpft werden: Donnerstag, 29. Juli, und Freitag, 30. Juli. Weitere Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die STIKO empfiehlt eine COVID-19-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) für Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Zusätzlich zu den Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen wird die Impfung Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden.
Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich. Die Entscheidung zu impfen, trifft letztverantwortlich der Impfarzt.


Land NRW in Inzidenzstufe 1 – weitere Einschränkungen auch wieder in Essen: Am Samstag, 24. Juli, lag die 7-Tage-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen den achten Tag in Folge über 10. Daher gilt seit heute auf Landesebene wieder die Inzidenzstufe 1. Damit gibt es auch in der Stadt Essen erneut Einschränkungen, auch wenn lokal weiterhin Inzidenzstufe 0 gilt.
Zu den wieder geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus zählt unter anderem die generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Bürger:innen müssen medizinische Masken ab sofort auch wieder in Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen tragen. Die Erbringer körpernaher Dienstleistungen können wahlweise einen Negativtestnachweis vorweisen oder eine Maske tragen.
Gleiches gilt für in der Gastronomie Beschäftigte. Die Gäste müssen in Innenräumen eine medizinische Maske tragen und die Plätze werden ihnen wieder zugewiesen. Für den Einzelhandel ist die Anzahl gleichzeitig anwesender Kund*innen wieder auf eine Person pro 10 Quadratmeter begrenzt.
Zudem muss seit heute die einfache Rückverfolgbarkeit von Teilnehmer*innen wieder bei Versammlungen und Veranstaltungen sichergestellt sein. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen pro Tag gelten insgesamt wieder die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
Festveranstaltungen wie Volks-, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, aber auch Sitzungen, Tagungen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Personen sind wieder untersagt. Sie sollen erst ab dem 27. August wieder möglich sein. Gleiches gilt für geschlossene Räume von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Im Freien ist deren Betrieb mit bis zu 250 Personen – vollständig Immunisierte nicht eingerechnet – mit Negativtestnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit weiter erlaubt.
Die Stadt Essen hat heute laut RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 15,1 und liegt damit den vierten Tag in Folge über dem Grenzwert von 10. Ein Rückschritt in Inzidenzstufe 1 erfolgt, wenn die Inzidenz den Grenzwert acht Tage am Stück überschreitet, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Sollte die Inzidenz in Essen bis einschließlich Freitag, 30. Juli, weiterhin über 10 liegen, so würde für die Stadt Essen ab Sonntag, 1. August, ebenfalls die Inzidenzstufe 1 gelten, die derzeit bereits für NRW auf Landesebene greift. In diesem Fall würde es zu weiteren Einschränkungen kommen.
Sämtliche aktuell gültigen Regelungen findet man auf www.essen.de/coronavirus_regeln. Zudem hat das Ordnungsamt der Stadt Essen auf www.essen.de/coronavirus_faq_regeln Antworten auf zahlreiche Fragen zu den derzeitigen Schutzmaßnahmen zusammengestellt. Informationen zu weiteren Themen in Zusammenhang mit dem Coronavirus erhalten Interessierte über die Themenseite der Stadt Essen auf www.essen.de/coronavirus_infos.

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