Hol- und Bringzone für Elterntaxis

Versuch der Stadt, das morgendliche Chaos einzudämmen.

0 14.08.2024

Frintrop. Noch sieben Mal schlafen, dann sind die Ferien vorbei. Das hieße eigentlich auch, dass der alltägliche Wahnsinn in der kleinen, engen Zufahrtstraße zur Altfriedschule mit den "Absolutes Halteverbot"-Schildern wieder losgehen könnte, wenn Muttis und Vatis ihre lieben Kleinen dann wieder möglichst nahe ans Schultor bringen wollen.

Die Situation war schon immer gefährlich in der kleinen Stichstraße. Ende des vergangenen Jahres verschärfte es sich nochmals, nachdem ein kleiner Parkplatz im Rahmen der immer noch anhaltenden Bauarbeiten zur Schulerweiterung eröffnet wurde. Es kam imer wieder zu kleineren Unfällen beim Rangieren. Nur andere Autos oder Zäune trugen Schäden davon. Gott sei Dank ist nie ein Kind angefahren worden.

Nicht von ungefähr startete die Verkehrswacht Ende Dezember an der Altfriedschule mit den dortigen Kindern eine stadtweite Plakataktion gegen Elterntaxis unter dem Motto „Zu Fuß zur Schule – Frische Luft statt Elterntaxi“. Die Kinder hatten in einer eigenen Umfrage herausgefunden, das rund ein Drittel der MItschülerinnen und Mitschüler zur und von der Schule chauffiert werden.

Um den Druck aus der kleinen Anliegerstraße zu nehmen ist nun an der Frintroper Straße in Schulnähe vor der Hausnummer 446 eine Hol- und Bringzone eingerichtet worden. Von hier haben die Elterntaxi-Kinder nur noch wenige Meter bis zum Schultor zu laufen. Gefahr ginge dann nur noch von den immer noch uneinsichtigen Elterntaxilenkerinnen und -lenker aus, die es immer noch nicht lassen können, andere Kinder in Gefahr zu bringen.

Die Hol- und Bringzone steht montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr und von 15 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Möge die Übung gelingen.

Und so sieht es die Landesverkehrswacht NRW

Hol- und Bringzonen sind klar definierte Haltestellen im Umfeld von Schulen. Eltern dürfen ihre Kinder bis dorthin mit dem Auto bringen und von dort wieder abholen. Den restlichen Schulweg gehen die Kinder zu Fuß. Die konkrete örtliche Festlegung und Einrichtung von Hol- und Bringzonen erfolgt in Zusammenarbeit von Schule, Polizei, lokaler Verkehrsbehörde und Verkehrswacht. Wenn eine Schule betroffen ist, sollten diese Institutionen gemeinsam nach geeigneten Orten suchen, an denen eine Hol- und Bringzone eingerichtet werden kann. Diese Zonen werden dann mit einem Schild gekennzeichnet.

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