Weidkamp 14: Herrenloses Haus zieht Unbefugte an

Das Haus am Weidkamp 14 verfällt zusehends - es wird zu einer Gefahr für die Allgemeinheit. Droht der Abriss?

0 05.07.2022

BORBECK. Das Haus Weidkamp 14 ist eines der ältesten Borbecks. Um 1800 wurde es erbaut, gut zweihundert Jahre lang haben Menschen dort gelebt, 1992 wurde es unter Denkmalschutz gestellt. Jetzt ist es bald abbruchreif.

Für den laxen Umgang mit ihren Baudenkmälern (Stichwort: Schloss Borbeck) wird die Stadt oft getadelt. Beim Haus Weidkamp 14 ist die Lage so: Bis vor kurzem gehörte es einem holländischen Investor, der nicht investierte und das Haus unbewohnt stehen ließ. Der Investor hat inzwischen sein Eigentumsrecht gegenüber der Stadt beim Grundbuchamt aufgegeben. Das Haus ist nun "herrenlos". Es gehört niemandem.

"Herrenlos" bedeutet aber nicht, dass das Haus keinen Besuch bekommt. Unbefugte machen sich in der Immobilie zu schaffen, verdrecken das Gelände, beschädigen das Gebäude.

Offenbar ist es aber nicht leicht, die Stadt dazu zu bewegen, ihrer Verkehrssicherchungspflicht nachzukommen. Bezirksbürgermeisterin Margarete Roderig hat die Verwaltung schon mehrmals auf die unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht, und darum gebeten, das Haus so zu sichern, dass ungebetene Gäste keinen Zutritt mehr erlangen können. Auch auf das an der Kirchtreppe befindliche, gelockerte Geländer, das keinen Halt mehr bieten kann, machte sie die Verwaltung aufmerksam.

"Es besteht hier die Gefahr, dass Weidkamp 14 sich zu einem einem ,informellen Treff' - wie es auch das Parkhaus war - entwickelt und zu einem Unglücksort wird", sagte die Bezirksbürgermeisterin. S.H.

Öffentliches Interesse

In der Denkmalliste der Stadt Essen heißt es: "Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und der Städte und Siedlungen als Dokument der Lebensverhältnisse im 19. und frühen 20. Jhs. und als eines der letzten erhaltenen Zeugnisse der ältesten Bebauung im Borbecker Zentrum. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen, insbesondere architektur- und ortsgeschichtlichen sowie hauskundlichen Gründen im öffentlichen Interesse."

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