Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
0 12.06.2026
Essen. Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden ab Montag, 13. Juli, verschickt. Aufgrund der Ende Mai 2026 erfolgten Beschlussfassung des Rates über die Hebesätze für die Grundsteuer war ein Versand zu den üblichen Jahresanfangsterminen in diesem Jahr nicht möglich.
Die Grundsteuer ist zu den in den Bescheiden genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Eigentümer*innen können an dem von der Stadt Essen empfohlenen SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen oder die Beiträge per Einzelüberweisung zahlen.
Für die nachzuholenden Grundsteuerbeträge der ersten drei Quartale 2026 gilt als Fälligkeitstermin der 17. August. Die konkreten Zahlungsbeiträge und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Bescheid.
Die Bescheide zu den Grundbesitzgebühren mit den gewohnten Fälligkeiten wurden bereits Anfang des Jahres versandt. Eigentümer*innen wurden in diesem Zuge darüber informiert, dass die Grundsteuer für das Jahr 2026 aufgrund der noch ausstehenden Hebesatzentscheidung zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt wird. Die im August fälligen Beträge wurden dadurch frühzeitig angekündigt.
Sofern Zahlungsschwierigkeiten bestehen, können sich die Eigentümer*innen an die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen wenden. Dort wird im Einzelfall geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Stundung oder andere Zahlungserleichterungen vorliegen.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Pressemeldung "Grundsteuer: Rat beschließt neue Hebesätze".
Herausgegeben von:
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Kommentare
Einen Kommentar schreiben