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0 25.03.2020
BORBECK. Der Hauptausschuss hat in seiner heutigen (25.3.) Sitzung beschlossen, die Planungen für den Neubau des Hallenbads Essen-Borbeck weiterzuführen. Grundlage für die Planungen wird nunmehr eine Variante sein, die ein Schwimmbad mit Sport- und Lehrschwimmbecken, ein Sportzentrum sowie eine Turnhalle vorsieht. Der Neubau des Hallenbades soll als Ersatzbau für das über 50 Jahre alte Bad an der Vinckestraße dienen und zusammen mit dem Mehrgenerationenquartier auf der ehemaligen Sportanlage in der Germaniastraße entstehen.
Planungsverfahren und Planungsvarianten
Bereits im November 2017 hatte der Rat der Stadt Essen beschlossen, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie einen Neubau zu verwirklichen. Hierbei sollte geprüft werden, ob im Rahmen des Neubaus ein zusätzliches Lehrschwimmbecken und eine integrierte Gymnastikhalle ergänzt werden kann und mit welchen Mehrkosten für diese Maßnahme zu rechnen ist. Nach Abschluss einer europaweiten Ausschreibung wurde im Mai 2019 der Vertrag mit einem Generalplaner unterzeichnet und mit der Planung des Bades begonnen. Im Zuge der Vorplanungen erfolgte eine Variantenuntersuchung auf Basis der Machbarkeitsstudie.
Diese soll als Entscheidungsgrundlage für den weiteren Planungsauftrag dienen und schlägt folgende Varianten vor:
Variante 1: Schwimmbad mit Sportbecken und Sportzentrum
Variante 2: Schwimmbad mit Sport- und Lehrschwimmbecken sowie Sportzentrum
Variante 3: Schwimmbad mit Sport- und Lehrschwimmbecken, ein Sportzentrum sowie eine Turnhalle
Von den drei Varianten soll in der zukünftigen Planung Variante 3 und damit die umfangreichste weiterverfolgt werden. Der Mehraufwand ermöglicht den Bau eines zeitgemäßen Sport- und Begegnungszentrums. Für die Gesamtmaßnahme muss von einer Bauzeit von 15 Monaten ausgegangen werden. Nach Abschluss der erforderlichen Planungen und abhängig vom Stand des Bebauungsplanverfahrens ist der Baubeginn für das Jahr 2021 geplant. Durch die Wahl der umfangreichen Variante 3 ist mit Kosten in Höhe von 22.979.518,72 Euro zu rechnen.
Die Finanzierung soll aus den Wirtschaftsplänen der Sport- und Bäderbetriebe Essen in den Jahren 2019 bis 2023 zur Verfügung gestellt werden.
Wegen Coronavirus per Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus handelt es sich hierbei um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die politischen Gremien der Stadt Essen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Virus derzeit nicht tagen, wurde dieser Beschluss vom Hauptausschuss herbeigeführt.
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