Grillen: Im Schlosspark verboten - am Niederfeldsee erlaubt

Stadt informiert zu den aktuell gültigen Regelungen beim Thema Grillen

0 16.07.2021

ESSEN/BORBECK/ALTENDORF. Das allgemeine stadtweite Grillverbot in Essen, das der Rat im vergangenen Jahr beschlossen hatte, wird in diesem Jahr noch nicht durchgesetzt, da Ausnahmen von der Regel erst in den die Bezirksvertretungen erörtert werden mussten.

Deshalb erinnert die Stadt Essen an die aktuell gültigen Regelungen zum Thema Grillen.

Im Rathaus-Report heißt es:

Grillen in Grünanlagen

Grillverbote bestehen derzeit für den Hallopark, den Schlosspark Borbeck und den Krupp-Park in Essen. In den übrigen frei zugänglichen öffentlichen Grünanlagen ist das Grillen nicht verboten, wenn ein portabler Grill mit Füßen und handelsübliche Holzkohle benutzt werden. Das Entfachen von Lagerfeuern oder ähnlichen offenen Feuerstellen ist verboten.

Zusätzlich muss beim Grillen im Freien ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bäumen eingehalten werden. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Verstöße im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.

Ebenfalls verboten ist es, seine Abfälle nicht ordnungsgemäß zu entsorgen. Das kann als unerlaubte Abfallbeseitigung mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Abfälle dürfen auch nicht neben die Abfallbehälter gelegt werden. Sind Mülltonnen voll, muss der Müll wieder mitgenommen werden.

Zusätzliche Abfallbehälter bereitgestellt

Grün und Gruga hat, wie bereits im letzten Jahr, für zusätzliche Abfallbehälter in den Grünanlagen gesorgt, die bei gutem Wetter besonders viel besucht werden. Es wurden seit April 35 Behälter mit einem Volumen von 1.100 Litern geordert, die zweimal pro Woche geleert werden und insgesamt 49 Behälter mit einem Volumen von 240 Litern, die ebenfalls zweimal pro Woche geleert werden. Diese werden in insgesamt 29 Grünanlagen im ganzen Stadtgebiet aufgestellt, vom Emscherpark über den Niederfeldsee bis zur Brehminsel.

Bürgermobil und Info-Mobil der EBE informieren zum Thema Grillen

Das Bürgermobil der Stadt Essen, das Info-Mobil der EBE sowie die Parkhüter werden im Sommer in oder in der Nähe von Grünanlagen unterwegs sein und über die aktuell gültigen Regelungen zum Grillen informieren. Der Kommunale Ordnungsdienst wird je nach Kapazitäten und vor allem bei gutem Wetter verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen in den Parks und Grünanlagen der Stadt achten.

Zum Hintergrund

Das stadtweite Grillverbot und die damit einzuführenden festen Grillzonen sollen insbesondere der Vermüllung vorbeugen. In den letzten Jahren die Anzahl der Beschwerden aufgrund der Grillaktivitäten in den Monaten von April bis September stetig angestiegen ist. Dabei geht es hauptsächlich um nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll, den die Bürger  zurücklassen sowie die entsprechenden Begleiterscheinungen oder auch Brandnarben an Rasenflächen.

Bisherige Maßnahmen der Stadt, wie häufigere Leerung oder größere Abfallbehälter, regelmäßige Ansprachen und Schwerpunktkontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie eine Aufklärungskampagne hatten bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 6 und 8?