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0 08.05.2019
ESSEN/BORBECK. Mit ihrem Vorstoß, die weitere Versteinerung von Vorgärten in Essen zu unterbinden, haben die Grünen im Umweltausschuss der Stadt auf Granit gebissen. Der Vorschlag der Grünen sah vor zu prüfen, ob baurechtlich oder per Gestaltungssatzung die Versiegelung von Vorgärten verhindert und eine naturnahe Gestaltung vorgeschrieben werden kann.
Ferner sollte die Verwaltung prüfen, welche Anreize Gartenbesitzer davon abhalten können, Vorgärten zu versiegeln. Die Große Koalition aus SPD und CDU lehnte die Initiative der Grünen ab und legte stattdessen einen Gegenantrag vor, der aus Sicht der Grünen völlig unzureichend sei.
Rolf Fliß, umweltpolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen: „Der Gegenantrag von SPD und CDU ist butterweich und setzt dem Trend einer zunehmenden Versiegelung von Vorgärten zu wenig entgegen. Statt die vorhandenen Instrumente des Bauplanungsrechts zu nutzen, wie es die Zielrichtung des Antrags der Grünen war, und eine Gestaltungssatzung zu verabschieden oder Vorgaben für eine ökologische Gestaltung von Vorgärten in neuen B-Plänen zu machen, setzt die GroKo lediglich auf eine unverbindliche Informationskampagne. Durch solche Aufklärungsarbeit wird man aber im Wesentlichen nur Personen erreichen, die gegenüber dem Naturschutz sowieso bereits aufgeschlossen sind. Die Ablehnung verbindlicher Vorgaben für eine ökologische Vorgartengestaltung durch SPD und CDU bei neuen Bebauungsplänen erscheint den Umweltschützern völlig unverständlich, da die Landesbauordnung die Kommunen ausdrücklich ermächtigt (§8 Abs. 1 BauO NRW), grüngestalterische Ziele für Vorgartenflächen zu treffen.
„Solche Vorgaben bei Neubauten sind auch in anderen Bereichen gängig und stellen keine unzumutbare Belastung für Bauwillige dar“, so Fliß. Die beiden Anträge im Wortlaut findet man unter essen.de im Ratsinformationssystem (RIS) und da unter Tagesordnung für den Ausschuss Umwelt, Sitzung vom 7. Mai.
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