Gottesdienste ab 1. Mai mit Einschränkungen wieder möglich

Vereinbarung der NRW-Landesregierung mit den Religionsgemeinschaften

0 24.04.2020

ESSEN / BISTUM ESSEN. Nach mehr als sechs Wochen Pause sind zum 1. Mai wieder „Versammlungen zur Religionsausübung“ gestattet. Das teilte die Landesregierung am 23. April mit. Ministerpräsidenten Armin Laschet und der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp hatten in der vergangenen Woche mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften über die Wiederaufnahme der öffentlichen Durchführung von Gottesdiensten beraten. Dazu hatten die Religionsgemeinschaften Konzepte vorgelegt, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können.

Auf der Grundlage der „gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge“ sah die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften erklärten, die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen zu können. Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen werden ab Mai damit wieder öffentlich stattfinden.

Grundrecht Religionsfreiheit

„Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung“, erklärte der Ministerpräsident: „Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise. Jüdische Gemeinden haben auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste an den Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern. Die Muslime ihrerseits haben erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen allabendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als in allen Jahren zuvor. Wir bringen dieses konstruktive Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften ebenso wie die konkreten Schutzkonzepte auch in die bundesweite Verständigung zur Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Deutschland ein.“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen habe als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch „zu keinem Zeitpunkt verboten, sondern es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen“, so die Meldung der Staatskanzlei: „Dieser Selbstverpflichtung sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften in beeindruckender Weise nachgekommen.“

Bischof Franz-Josef Overbeck zur Lockerung der Vorgaben zu Gottesdienstfeiern in der Corona-Zeit

Brief von Bischof Overbeck an die Gläubigen

Damit werden auch in der Katholischen Kirche im Bistum Essen ab dem 1. Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Angesichts der nach wie vor bestehenden Gefahr durch das Corona-Virus gibt es für diese Feiern jedoch große Einschränkungen, unterstrich ein Brief, mit dem Bischof Franz-Josef Overbeck am Freitag die Gläubigen über diese vorsichtigen Lockerungen informierte. Overbeck begrüßt die Möglichkeit, dass die Christen wieder gemeinsam beten könnten. Er betont jedoch, dass „wir jetzt nicht in eine Normalität unseres Gottesdienst- und Gemeindelebens zurückkehren, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen“. Overbeck hatte am 16. März bis auf weiteres alle Gottesdienste abgesagt, bereits zuvor hatte es Einschränkungen und besondere Verhaltensempfehlungen gegeben, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Handreichung mit Vorgaben

Nun hat das Ruhrbistum gemeinsam mit den anderen vier (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen eine detaillierte Handreichung erarbeitet, unter welchen Bedingungen künftig wieder Gottesdienste möglich sein können. Die Vereinbarung sieht deutliche Einschränkungen durch Hygieneregeln und Abstandsgebote vor, zum Beispiel maximale Besucherzahlen für jede Kirche, Abstands-Markierungen in den Bänken, getrennte Ein- und Ausgänge oder Einbahn-Regelungen für Laufwege. Ordner sollen in den Gotteshäusern dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden. Zudem sollen sich Priester möglichst vor dem Austeilen der Kommunion die Hände desinfizieren und auf den individuellen Dialog mit den Gläubigen beim Überreichen der Hostie verzichten.

Vorrang für Gesundheitsschutz

Der Gesundheitsschutz müsse in jedem Fall Vorrang haben, so Bischof Overbeck in seinem Brief. „Gottesdienste – insbesondere Eucharistiefeiern – können nur dort gefeiert werden, wo diese Regeln eingehalten werden können.“ Zudem bitte er „Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdiensten zu verzichten“. Wer sich krank fühlt oder Krankheits-Symptome verspüre, solle in jedem Fall dem Gottesdienst fernbleiben. Overbeck erwartet, dass Gottesdienste unter diesen Bedingungen bei vielen Gläubigen „für Irritationen sorgen werden und die Gottesdienste selbst vielleicht nicht die Kraft entfalten können, die wir von diesen Feiern gewohnt sind“, schreibt er und ergänzt: „Enttäuschungen werden sich in der aktuellen Situation kaum verhindern lassen.“

Verantwortung vor Ort

Für die konkrete Organisation der Gottesdienste seien die Pfarreien verantwortlich. Anstelle zentraler Vorgaben setzt Overbeck auf Eigenverantwortung „da Sie vor Ort oft besser einschätzen und beurteilen können, was für Ihre jeweilige Situation sinnvoll und machbar ist“, schreibt er. Je nach den individuellen Gegebenheiten entscheiden Pfarreien, Gemeinden und andere Einrichtungen, in denen Gottesdienste gefeiert werden, wie und wann sie welche Form von Feiern anbieten können.

Aufgrund der aufwendigen und personalintensiven Maßnahmen sei nicht zu erwarten, dass bereits am ersten Mai-Wochenende wieder in allen Pfarreien flächendeckend Sonntagsmessen stattfinden, heißt es im Ruhrbistum. Ausdrücklich weist Overbeck darauf hin, dass das sogenannte „Sonntagsgebot“ weiterhin aufgehoben bleibt. Zudem lädt die Handreichung für die Pfarreien weiterhin dazu ein, Gottesdienste ins Internet zu übertragen, um gerade Menschen aus der Corona-Risikogruppe so auch weiterhin die Teilnahme zu ermöglichen.

„Vorsichtiger Schritt“

Die Handreichung weist auch darauf hin, dass nun Taufen, Hochzeiten und andere außergewöhnliche Gottesdienste grundsätzlich wieder möglich sind. Weil diese Sakramenten-Spendungen mit Körperkontakt verbunden seien, müssten hier die neuen Regeln für Gottesdienste jedoch besonders sorgfältig eingehalten werden. „Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung“, betont die Handreichung. Während bei Beerdigungen für die Beisetzung auf dem Friedhof – vor allem für die Größe der Trauergemeinde – nach wie vor die kommunalen Regeln maßgeblich sind, sind Trauergottesdienste in Kirchen nun grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für Sonntags- und andere Messen möglich. Erstkommunionfeiern und Firmungen gibt es im Bistum Essen frühestens in der zweiten Jahreshälfte wieder.

„Die nun eröffnete Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können, ist für mich ein kleiner, vorsichtiger Schritt in dieser Krise“, betonte Bischof Overbeck. „Wir werden ihn gehen, mit Bedacht und der ständigen Sorge, nicht durch unsere Feiern die Ausbreitung des Virus zu beschleunigen.“ Wichtig sei ihm, „dass wir als Christinnen und Christen insgesamt beieinander und miteinander verbunden bleiben: im persönlichen Gespräch, per Telefon und auf anderen elektronischen Wegen, im aneinander Denken und solidarisch füreinander Sorgen – und vor allem im Gebet“, so Overbeck. (tr/cb)

Zum DOWNLOAD: Der Brief des Bischofs an die Gläubigen - und die Handreichung für Pfarreien und Gemeinden

 

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