Gerade beschlossener Regionalplan Ruhr sichert Borbecker Siepenlandschaft

Beschluss von großer Tragweite blieb bislang lokal weitgehend unbeachtet

0 16.11.2023

BORBECK. Eigentlich könnten Umweltschützer wieder einmal feiern. Wie damals im Jahr 2001 im Hexbachtal, als im Siepen geplante riesige Kanalbauarbeiten den Kernbereich des Tals zerstört hätten und dank des Einsatzes von Umweltschützern durch alternative Planungen ersetzt wurden. Auch sonst war der Regionale Grünzug B - so die offizielle planerische Bezeichnung für das Hexbach- und das benachbarte Winkhausertal - durch zahlreiche Bauvorhaben von der Autobahn "Ostfriesenspieß" bis hin zu einer Justizvollzugsanstalt bedroht.

Deshalb war der Jubel auf dem inzwischen historisch gewordenen Photo von Wolfgang Filz in den Borbecker Nachrichten mehr als verständlich.

Jetzt besteht wieder Grund zur Freude. Denn der so genannte Regionalplan Ruhr, der die stadtplanerische Entwicklung im Ruhrgebiet und seinen angrenzen Landkreisen festsetzt, ist vor wenigen Tagen in Essen vom Ruhrparlament beschlossen worden. Wahrgenommen und verbreitet wurde der Beschluss wegen seiner großen Bedeutung in den Medien bundesweit. Lokal blieb er bisher eher unbeachtet.

Das soll für Borbeck aber nicht bedeuten, dass wir Borbecker die Beschlussfassung des Ruhrparlamentes nicht freudig begrüßen. Denn: Der Regionalplan sichert den gesamten Regionalen Grünzug B mit der Schönebecker und Bedingrader Siepenlandschaft.

Wolfgang Sykorra, der seit mehr als 40 Jahren die planerische Entwicklung der Siepenlandschaft beobachtet und mitbestimmt hat, sieht noch einen anderen Anlass, sich zu freuen: Die Borbecker Stadtväter hatten bei der Eingemeindung von Borbeck nach Essen im Eingemeindungsvetrag von 1914 - in Kraft getreten 1915 - nämlich die ´Talmulden`, wie die Täler bezeichnet wurden, sich von der Stadt Essen als schützenswert bestätigen lassen.

Eine weitsichtige und erfolgreiche Entscheidung.

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