Gebühren steigen alle Jahre wieder

Für Winterdienst, Restabfall, Straßenreinigung und Abwasser

0 03.12.2020

ESSEN. Die Gebühren für die Abfallbeseitigung, für die Straßenreinigung, für den Winterdienst und für das Abwasser steigen im nächsten Jahr an. Das hat der Rat der Stadt Essen in seiner gestrigen Sitzung (02.12.) beschlossen.

Als Grund dafür wird auch die derzeitige Vertragslage zwischen der Stadt Essen und der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH bzw. den Stadtwerken angegeben. Sie böte wenig Gestaltungsspielraum. Dazu komme, dass die Stadt Essen aufgrund der bestehenden Haushaltssicherungspflicht nicht in der Lage sei, entstandene Defizite aus Vorjahren selbst zu tragen. "Es muss daher von der Ausgleichsmöglichkeit in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 in den jeweiligen Bereichen Gebrauch gemacht werden", heißt es im Rathaus Report.

Die durchschnittliche finanzielle Belastung eines 4-Personen-Musterhaushalts im Jahr 2021 steigt gegenüber dem Vorjahr um 41,80 EUR pro Jahr an, das sind 3,28 Prozent.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer wurden bereits in der Ratssitzung vom 27.11.2019 mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen und werden nicht geändert. Im kommenden Jahr gilt damit für die Grundsteuer A weiterhin ein Hebesatz von 255 von Hundert, für die Grundsteuer B von 670 von Hundert sowie für die Gewerbesteuer 480 von Hundert.

Einzelheiten zu den Grundbesitzabgaben 2021

Die Gebühr für Restabfall steigt im Jahr 2021 um 3,78 Prozent auf 3,02 Euro je Liter bei wöchentlicher Leerung im Vollservice (im Vorjahr 2,91 Euro). Die Gebühr für den Bioabfall bleibt weiter konstant bei 0,45 Euro.

Die Straßenreinigungsgebühr steigt um 3,25 Prozent auf 8,26 Euro pro Frontmeter (im Vorjahr 8 Euro).

Die Winterdienstgebühren werden ebenfalls angehoben. Für den Streuplan A steigt die Gebühr um 58,90 Prozent, von 1,46 Euro auf 2,32 Euro pro Frontmeter. Für den Streuplan B steigt die Gebühr um 58,16 Prozent, von 0,98 Euro auf 1,55 Euro pro Frontmeter.

Bei den Abwassergebühren steigen die Schmutzwassergebühren von bisher 3,15 Euro auf 3,21 Euro pro Kubikmeter (+1,9 Prozent) und die Niederschlagswassergebühren pro Quadratmeter befestigter Fläche von 1,76 Euro auf 1,78 Euro (+ 1,14 Prozent).

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