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0 28.12.2021
Bis zum Jahreswechsel sind es nur noch wenige Tage. Für Silvester gibt es auch in diesem Jahr coronabedingte Einschränkungen.
Um die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht zu reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern für COVID-19 Patienten zu schonen, hat der Bundesrat ein generelles Verkaufs- und Überlassungsverbot pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II, beispielsweise Feuerwerksraketen oder Batteriefeuerwerk, an Verbraucher beschlossen. Das bundesweite Feuerwerküberlassungsverbot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wird noch in dieser Woche in Kraft treten. Davon ist nicht nur der Einzelhandel betroffen, auch die Sonderverkäufe von Silvesterfeuerwerk sind damit untersagt.
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