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0 12.01.2022
NRW. Vorbei die Zeiten der grauen und rosafarbenen Führerschein-Lappen: Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Das teilt heute das Ministerium für Verkehr mit. Ziel ist es, die derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um rund zehn Millionen Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicherzustellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen, die jetzt gestartet ist.
Wann umgetauscht werden muss, richtet sich danach, ob ein grauer beziehungsweise rosafarbener Führerschein oder ein aktueller EU-Kartenführerschein vorliegt.
Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Führerscheinstelle am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden. Zur Erinnerung darf der alte (entwertete) Führerschein behalten werden. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Hintergrund: Die Neuregelung geht auf eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung aus dem Jahr 2013 zurück, mit der die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Darin wurde festgelegt, dass alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind und danach neu beantragt werden müssen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alle schon zu dem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine innerhalb von 20 Jahren (bis zum 19. Januar 2033) umgetauscht werden müssen.