Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an:
Sie möchten Ihren Beitrag veröffentlichen lassen? Dann nutzen Sie unser
Sie möchten das ehrenamtlich arbeitende Nachrichtenportal borbeck.de unterstützen?
Mit einer Spende für mehr Inhalt und das interaktive leserfreundliche Layout helfen Sie uns sehr, aktuell und zuverlässig zu berichten, Tag für Tag! Auf Wunsch ist eine Spendenquittung möglich.
1 27.10.2023
BORBECK. Leider ist es so. Bäume erkranken bisweilen auch und werden so zu einer Gefahr für das Umfeld. Leider betrifft es vor allem im Rahmen der sogenannten Winterfällungen auch Bäume im Großraum Borbeck.
Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (26.10.) 82 Risikobäume der Priorität 2 gefällt werden. Zudem werden an den Außengrenzen des städtischen Waldes, z.B. zu Straßen, Radrouten, Bahnlinien oder der Bebauung, vom Gutachter erkannte von Bäumen ausgehende Gefahren beseitigt.
Werden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.
Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe Textende), aus der die Baumart, der Standort und der Fällgrund hervorgehen.
Zu den Einstufungen der Risikobäume
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.
Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison vom 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt.
Im Großraum Borbeck sind folgende Bäume betroffen (Baumart, Standort, Grund):
Kommentare
Kommentar von Anja Krause |
Guten Tag,
Mich würde interessieren, ob es eine Ersatzbepflanzung gibt. Dass die Bäume gefällt werden müssen steht nicht zur Diskussion, aber überall verbleiben die dicken Baumstümpfe und gerade an Spielplätzen waren die Bäume im Sommer auch Schattenspender.
Antwort von Rainer W. Seck
Sehr geehrte Frau Krause,
wir können hierbei nur auf die Stadt Essen verweisen.
Grundsätzlich erfolgt eine Nachpflanzung. Sowohl für Straßenbäume, als auch für Bäume in Grünflächen. Mehr darüber können Sie direkt bei der Stadt erfahren.
Klicken Sie bitte hier.
Danke, dass Sie sich für unsere Seite interessieren.
Einen Kommentar schreiben