Evangelische Christen bleiben vorsichtig: Vorerst keine Gottesdienste

Superintendentin Marion Greve begrüßte die Haltung der Pfarrerinnen und Pfarrer

0 29.04.2020

ESSEN/BORBECK. Nach den Beratungen in den vier Regional-Pfarrkonventen des Kirchenkreises Essen zeichnet sich ab, dass es an den kommenden Wochenenden noch nicht sofort wieder die üblichen regelmäßigen Präsenzgottesdienste in den evangelischen Kirchen der Stadt geben wird. So sprachen sich die Pfarrerinnen und Pfarrer, die am Montag und Mittwoch (27./29.04.) an den vier Video-Konferenzen mit Superintendentin Marion Greve und Skriba Silke Althaus teilgenommen haben, mit großer Einmütigkeit dafür aus, die geltenden Auflagen und Selbstverpflichtungen der Kirchen zunächst intensiv auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und vorerst auf die Feier von Gottesdiensten „für alle“ in Kirchen und Gemeindezentren zu verzichten. Erste Ideen für Präsenzgottesdienste unter besonderen Bedingungen sollen im Laufe des Monats Mai entwickelt und anschließend schrittweise und behutsam umgesetzt werden.

Bislang habe noch kein Presbyterium die für einen Gottesdienst erforderlichen Schutzmaßnahmen beschlossen, hieß es. In welcher Form das Pfingstfest, der „Geburtstag der Kirche“, begangen wird, soll ab Mitte Mai auf den nächsten Regional-Pfarrkonventen beraten werden. Dann werde auch die Frage der Präsenzgottesdienste erneut auf der Tagesordnung stehen. Große gottesdienstliche Feiern mit zahlreichen Teilnehmenden seien nach derzeitigem Stand aber auch an Pfingsten nach jetzigem Stand nahezu ausgeschlossen.

Superintendentin Marion Greve begrüßte die Haltung der Pfarrerinnen und Pfarrer: „Natürlich nehme ich den großen und wachsenden Schmerz wahr, den der Verzicht auf Präsenzgottesdienste sowohl bei den Pfarrerinnen und Pfarrern als auch bei den Gläubigen auslöst. Der Schutz des Nächsten aber ist ebenfalls eine dem christlichen Glauben innewohnende Forderung. Insofern sind wir nicht nur verpflichtet, alle Auflagen zu erfüllen, die den virologischen Einsichten Folge leisten, sondern darüber hinaus für Bedingungen zu sorgen, die unseren eigenen ethischen Einsichten zum Schutz der Nächsten entsprechen. Ich persönlich bin skeptisch, ob die Erfahrung einer gottesdienstlichen Gemeinschaft unter diesen Voraussetzungen möglich und auch theologisch gerechtfertigt ist. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen bin ich sehr zuversichtlich, dass unsere Gemeinden viele andere kreative Wege finden, um die gute Nachricht unseres Glaubens verantwortungsvoll zu den Mitgliedern zu tragen. Dadurch wird die Sehnsucht nach gottesdienstlicher Gemeinschaft, nach einer Umarmung oder den vertrauten Gesprächen nicht befriedigt. Dennoch erlebe ich in diesen Tagen immer wieder, dass das Wissen, aufeinander achtzugeben und aneinander zu denken, einen Trost in die Herzen der Menschen zu legen vermag. So hat es vor 2000 Jahren auch der Apostel Paulus erlebt, dessen biblische Briefe ein Beispiel sind für die Überbrückung von Distanz und Gemeinschaftserfahrungen über weite Entfernungen: ‚...nachdem wir eine Weile voneinander getrennt waren – von Angesicht, nicht im Herzen...‘ (1. Thessalonicher 2,17)“.

Das Recht zur Entscheidung über die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten sei grundsätzlich den einzelnen Presbyterien vorbehalten, betonte die leitende Theologin des Kirchenkreises, und benannte auch die Schritte, die nötig sind, um wieder Gottesdienste in Kirchen feiern zu können: Vor der Wiederaufnahme müssen die Leitungsgremien der Gemeinden über ein detailliertes Konzept beraten, aus dem alle vor Ort umzusetzenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Dabei sind die Erlasse und Verordnungen von Bundesland und Stadt, die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“ sowie gegebenenfalls weitere, zumutbare Maßnahmen zu berücksichtigen, die sich aus den besonderen räumlichen und personellen Rahmenbedingungen vor Ort ergeben können. Auch die Pfarrerinnen und Pfarrer selbst, alle am Gottesdienst Mitwirkenden wie Kirchenmusiker und Küster und auch das wegen der besonderen Situation erforderliche zusätzliche Aufsichtspersonal dürfen keinem Risiko ausgesetzt werden oder etwa selbst zum Risiko für Gottesdienstbesucher werden.

Über die beschlossenen Maßnahmen müssen die Kirchengemeinden den Kirchenkreis in Kenntnis setzen, der wiederum in einem ständigen Kontakt mit der städtischen Ordnungsbehörde steht, erläuterte die Superintendentin. Das Presbyterium hat nicht nur dafür zu sorgen, dass alle beschlossenen Bestimmungen eingehalten werden können, sondern ist auch im juristischen Sinne haftbar, falls es bei einem Gottesdienst zu einer Ansteckung kommt und zumutbare Schutzbestimmungen nicht umgesetzt wurden. „Diese Auffassung hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland in seiner Antwort auf eine Anfrage des Kirchenkreises Essen eigens noch einmal bekräftigt“, berichtete Marion Greve.

Ebenfalls ausgeschlossen wurden von der Landeskirche bis auf weiteres Präsenzsitzungen von Presbyterien; die Mitglieder der Leitungsgremien können sich somit auch zukünftig in der Regel nur in Video-Konferenzen treffen.

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