Es wird noch eine Weile dauern bis in jeder evangelischen Kirche wieder am Sonntagvormittag die Glocken zum Gottesdienst läuten

Ev. Kirchengemeinden bereiten sich auf schrittweise Wiederaufnahme der Gottesdienste vor

0 16.05.2020

Auch am kommenden Sonntag wird es in den evangelischen Kirchen in Essen noch keine flächendeckenden öffentlichen Gottesdienste geben. Zwar sind mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit Anfang Mai grundsätzlich ab sofort wieder sogenannte Präsenzgottesdienste möglich, doch halten sich alle Essener Gemeinden an die Empfehlung von Landeskirche, Kirchenkreis und Stadt, ihre Gotteshäuser nur schrittweise zu öffnen und die ersten gottesdienstlichen Feiern unter den Bedingungen der Corona-Auflagen zunächst in kleinerem Rahmen auszuprobieren. In Absprache mit dem städtischen Ordnungsdezernat sollen Gemeindehäuser und Gemeindezentren den ganzen Mai hindurch für Treffen von Gruppen und Kreisen – mit Ausnahme der Presbyterien als verfassten Leitungsgremien öffentlich-rechtlicher Körperschaften – geschlossen bleiben.

„Bei allem wachsenden Schmerz, den der Verzicht auf die üblichen öffentlichen Gottesdienste bedeutet und im Wissen darum, dass auch die besten Andachten zum Mitnehmen und Online-Angebote – für die es im Kirchenkreis Essen ganz famose Beispiele gibt – eine Feier mit persönlicher Anwesenheit nicht völlig ersetzen können: Bis in jeder evangelischen Kirche wieder am Sonntagvormittag die Glocken zum Gottesdienst läuten, wird es noch eine Weile dauern“, erklärt Superintendentin Marion Greve.

Einige Kirchengemeinden haben angekündigt, an den nächsten Wochenenden zunächst in einem kleineren Rahmen auszuprobieren, wie Gottesdienste unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen gefeiert werden können; so dürfte es zum Beispiel die eine oder andere kleinere liturgische Feier während des Angebots einer „Offenen Kirche“ geben.

Für die meisten Gemeinden zeichnet sich bereits ab, dass sie frühestens am Pfingstsonntag, 31. Mai, wieder öffentliche Präsenzgottesdienste feiern werden; die eine oder andere Gemeinde hält ihre Kirche auch bis in den Juni hinein geschlossen – denn ausschlaggebend für eine mögliche Öffnung sind neben den behördlichen Abstands- und Hygieneregelungen auch die räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort. So gelten etwa für die Evangelische Kirche im Rheinland nicht nur Gottesdienstbesucher, sondern auch alle Mitarbeitende der Gemeinden, die über eine Vorerkrankung verfügen oder älter als sechzig Jahre alt sind, als Mitglieder einer Risikogruppe, die besonders zu schützen sind – Pfarrerinnen und Pfarrer, Ehrenamtliche, die an der Liturgie mitwirken, natürlich auch Küsterinnen und Küster und alle anderen, die sich bei der Durchführung und Organisation vor Ort engagieren. Voraussetzung für die Wiederaufnahme von „Präsenzgottesdiensten für alle“ sind in jedem Fall ein entsprechender Beschluss des Presbyteriums und die Aufstellung eines Schutzkonzeptes, das die getroffenen Maßnahmen zur Vorbeugung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beschreibt – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Kontaktverbots, die Gewährleistung des Mindestabstands, die Steuerung des Zutritts auch vor der Kirche, die Zuweisung von Plätzen und die Möglichkeit zur Händedesinfektion; zudem ist das Führen von Teilnahmelisten obligatorisch.

Weitere Selbstverpflichtungen ergeben sich aus den „Eckpunkten einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der EKD“, die auch bereits Gegenstand der Absprachen mit der Stadt Essen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung waren; danach soll etwa auf den Gemeindegesang und die Feier des Abendmahls verzichtet werden.

Darüber hinaus wurde allen Gemeinden des Kirchenkreises angeraten, das Tragen von Mund-Nase-Masken, das in den „Eckpunkten“ dringend empfohlen wird, in allen Kirchen zur Vorschrift zu machen. Nicht zuletzt ist für jede Kirche die Zahl der maximal zulässigen Besucher festzulegen. Superintendentin Marion Greve bekräftigte noch einmal, dass die zuletzt beschlossenen Lockerungen nicht als „Verpflichtung angesehen werden dürfen, nun sofort und überall wieder zu Gottesdiensten in die Kirchen einzuladen“. Sie sollten es den Gemeinden vielmehr ermöglichen, „Ideen für Gottesdienste zu entwickeln und auszuprobieren, die den durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Sorgen und Ängsten der Menschen Rechnung tragen, die Einhaltung der behördlich auferlegten Beschränkungen ermöglichen und vor allem auch dem der Bibel innewohnenden Gebot, den Nächsten zu schützen, folgen“.

 

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